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Bookbot

David von Mayenburg

    Das Recht der Wirtschaft
    Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus
    Gemeiner Mann und Gemeines Recht
    Schule, Berufsschule, Arbeitsmarkt
    Die Bemessung des Inkommensurablen
    • Die Bemessung des Inkommensurablen

      Wege zur Bestimmung des Ersatzes immaterieller Schäden am Beispiel des Schmerzensgelds

      • 160 Seiten
      • 6 Lesestunden

      Die Untersuchung beleuchtet, wie das Schadensersatzrecht die Gerichte bei der Festlegung von Schmerzensgeldern gemäß § 253 BGB unterstützt. Durch die Analyse relevanter Rechtsprechung werden signifikante Unterschiede in den zugesprochenen Summen aufgezeigt. Zudem wird die grundlegende Frage aufgeworfen, ob eine objektive und faire Bemessung von Schmerzensgeldern sowohl möglich als auch wünschenswert im Sinne der Billigkeit ist.

      Die Bemessung des Inkommensurablen
    • Die Studie untersucht die Bemühungen um eine Reform der Elementarschule in England und Wales zwischen 1914 und 1939. Erstmals wird damit eine deutschsprachige Gesamtdarstellung dieser Problematik auf der Basis der Akten des englischen Bildungsministeriums vorgelegt. Anhand der Frage der Schulpflichterweiterung werden Träger, Ziele und Erfolge von Reformansätzen vorgestellt. Dabei werden auch die Berührungspunkte mit allgemeineren Fragen berücksichtigt, wie der der Kinderarbeit und der Jugendarbeitslosigkeit, der Leistungsfähigkeit der britischen Wirtschaft, den Wegen zu mehr sozialer Gleichheit, der Kontrolle der Jugendlichen und des Verhältnisses von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Besondere Beachtung erfährt die Debatte um den ökonomischen Wert der Bildung.

      Schule, Berufsschule, Arbeitsmarkt
    • Gemeiner Mann und Gemeines Recht

      Die Zwölf Artikel und das Recht des ländlichen Raums im Zeitalter des Bauernkriegs

      Der Bauernkrieg von 1525 wurde bislang selten als Problem der Rechtsgeschichte wahrgenommen. Der Konflikt zwischen den Bauern und ihren Herren wird als politische Auseinandersetzung interpretiert, während die 12 Artikel der Bauern als religiöse Utopie gelten. Das Buch stellt diese Auffassung in Frage und untersucht die Rolle des Rechts im Kontext des Bauernkriegs aus verschiedenen Perspektiven. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Konflikt als Auseinandersetzung über Rechtspositionen beschrieben werden kann. Zudem wird analysiert, wie die Bauern das Recht wahrnahmen und wie das Recht die Bauern betrachtete. Welche Chancen und Risiken bot der rechtliche Weg für eine dauerhafte Konfliktlösung? Eine exemplarische Betrachtung des Streits um die Frondienste belegt die zentrale Bedeutung des Rechts für die Geschichte des Bauernkriegs.

      Gemeiner Mann und Gemeines Recht
    • Die Studie beschäftigt sich aus rechtshistorischer Perspektive mit dem Verhältnis zwischen der dogmatisch arbeitenden Strafrechtswissenschaft und der aufstrebenden empirisch ausgerichteten Kriminologie. Seit der Konzeption einer »gesamten Strafrechtswissenschaft« durch Franz von Liszt von 1882 wurde immer wieder versucht, diese beiden Forschungsansätze zu versöhnen und zu einer homogenen Wissenschaft zusammenzuführen. Am Beispiel des nicht nur disziplingeschichtlich besonders interessanten und außergewöhnlichen Kriminologen Hans von Hentig (1887-1974) wird dabei der Frage nachgegangen, welche Schwierigkeiten dieser genuin interdisziplinäre Ansatz mit sich brachte. Für die frühe Kriminologie, so die These, brachte er nicht nur ein beeindruckendes Potential an Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch eine besondere Anfälligkeit für politische Ideologien und pseudowissenschaftliche Heilslehren. Das Buch wurde mit dem von der italienischen Regierung gestifteten Preis des Präsidenten der Italienischen Republik ausgezeichnet.

      Kriminologie und Strafrecht zwischen Kaiserreich und Nationalsozialismus
    • Die hier versammelten Beiträge von Kanonisten aus fünf Ländern belegen die prägende Leistung des kanonischen Rechts für die wirtschaftsnahen Gebiete der heutigen Rechtsordnung. Abseits des bekannten kanonischen Zinsverbots wurden erfinderisch und differenziert Vorgaben dafür entwickelt, welche Vertragsgestaltung als gerecht, welcher Schutz des Verbrauchers als angemessen gelten und welche legitimen Interessen die Wirtschaft vertreten durfte. Diskutiert wurden die legitimen Einnahmen, die Finanzverwaltung und die Konzeption des Geldes. In kondensierter Form führt dieser Band vor, wie sehr sich der ökonomische Aufstieg Europas den Vorstellungen der Kirchenjuristen verdankt.

      Das Recht der Wirtschaft