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Uwe Fitzner

    Der Patentanwalt
    Patentrechtskommentar
    Patentanwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis
    • Patentanwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis

      Beruf und Beratung im gewerblichen Rechtsschutz

      Am 12.07.2021 hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausbildungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Dieses Gesetz bringt zahlreiche wesentliche Neuerungen für das anwaltliche und patentanwaltliche Berufsrecht mit sich, insbesondere die Neufassung der Bestimmungen zu den Berufsausbildungsgesellschaften (§ 52 b PAO). Umstritten war die Regelung, dass solche Gesellschaften alle Gesellschaftsformen nach deutschem Recht, einschließlich Handelsgesellschaften, umfassen können. Zudem wurde das Patentgesetz geändert, insbesondere § 139 Abs. 1 PatG, wonach ein Anspruch ausgeschlossen ist, wenn er zu einer unverhältnismäßigen Härte führt, die durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigt ist. Das Nichtigkeitsverfahren wurde dahingehend geändert, dass innerhalb von 6 Monaten nach Klagezustellung ein Hinweis des Patentgerichts erfolgen muss. Auch das Markengesetz wurde geändert. Diese wesentlichen Neuerungen werden in der Neuauflage behandelt, die zusätzlich weitere relevante Änderungen berücksichtigt. NEU in der 6. Auflage: Aktuelle Kommentierung des Markengesetzes und des Patentgesetzes sowie Berücksichtigung der Änderungen im Berufsrecht.

      Patentanwaltliche Beratungs- und Vertretungspraxis
    • Patentrechtskommentar

      PatG, GebrMG, IntPatÜG, PCT und EPÜ mit Nebenvorschriften

      Das Werk bietet eine umfassende Darstellung des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, einschließlich des deutschen PatG, GebrMG, des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT) und des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), ohne die internen institutionellen Vorschriften. Auch angrenzende Bereiche wie das Patentanwaltsrecht, das Arbeitnehmererfindungsrecht und das Sortenschutzrecht sowie das Recht der ergänzenden Schutzzertifikate auf europäischer Ebene werden behandelt. Die Darstellungen sind qualitativ hochwertig und praxisnah. Beispielsweise bietet die Vorbemerkung zu den §§ 139 ff. PatG eine gründliche Einführung in das Patentverletzungsverfahren, die dem Niveau einer eigenen Monographie entspricht. Die Neubearbeitung setzt die Tradition des Patentrechtskommentars fort, der ursprünglich von Georg Klauer begründet und später von Philipp Möhring herausgegeben wurde. Diese vollständige Neubearbeitung knüpft an die Vorauflage an, sowohl konzeptionell als auch in einigen Grundgedanken. Das Herausgeberteam besteht aus Prof. Dr. Theo Bodewig, Prof. Dr. Uwe Fitzner und Raimund Lutz, unterstützt von einem Autorenteam aus deutschen und schweizerischen Juristen, darunter Rechts- und Patentanwälte, Beamte des DPMA und des EPA sowie Richter und Hochschullehrer. Die Zielgruppe umfasst Rechtsanwälte, Patentanwälte, patentamtliche Prüfer, Richter, Erfinder sowie Rechts- und Patentabteilungen von Unternehmen und Wissenschaftler.

      Patentrechtskommentar
    • Im Mittelpunkt des Handbuchs steht das Rüstzeug für den Patentanwaltsberuf: die Vertretung und Beratung von Mandanten, das Mandatsverhältnis (Vertrag, Vergütung und Haftungsfragen) bis hin zur Vertragsgestaltung und den berufsrechtlichen Pflichten. An Fallbeispielen und Abbildungen wird alles Wesentliche erläutert, was ein Patentanwalt für den Berufsalltag und ein Bewerber für die Patentanwaltsprüfung benötigt, insbesondere die nationalen und internationalen Schutzrechtssysteme. Schwerpunkte des Werkes: Formen der Zusammenarbeit Mandantenstrukturen Anbahnung von Mandantenverhältnissen Vertrag mit Mandanten Beratungs- und Vertretungsumfang Sachverhaltsermittlung und Kosten Beratungs- und Vertretungsgebiete nationale, regionale und internationale Schutzrechtssysteme Hinweise auf das ausländische Recht

      Der Patentanwalt