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Bookbot

Christian Schwall

    Beweiskraft von Faxdokumenten
    Beweiskraft von (signierten) Faxdokumnten [Faxdokumenten] im digitalen Kontext
    Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberrechtes und des EU-Rechtes
    Microsoft Windows rights management services
    Microsoft Windows RMS
    Philosophie des DeutschPunks
    • Philosophie des DeutschPunks

      Punk für Anfänger

      • 104 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Die Punkphilosophie entfaltet sich aus einer radikalen Ablehnung gesellschaftlicher Normen und einem Lebensstil, der Selbstzerstörung und eine "No Future"-Mentalität verkörpert. Anstatt sich intellektuell mit Philosophie auseinanderzusetzen, leben Punks ihre Überzeugungen intuitiv aus, was zu einer einzigartigen Haltung führt, die für jeden zugänglich ist, unabhängig von sozialem Status oder Beruf. Punk ist mehr als ein äußeres Erscheinungsbild oder provokantes Verhalten; es ist eine Lebenseinstellung, die auch Spaß und Freude umfasst.

      Philosophie des DeutschPunks
    • Wenn es um Informationssicherheit geht, geben Bedrohungen durch Insider – ob vorsätzlich oder nicht – den Führungskräften zunehmend Grund zur Sorge. Windows Rights Managements Services (RMS; bis Windows Server 2003) und Active Directory Rights Managements Services (ab Windows Server 2008) schaffen hier Abhilfe. Sie schützen Dateien und Dokumente vor unbefugter Einsichtnahme innerhalb und außerhalb des Unternehmensnetzwerks. RMS-Technologie ist seit Windows Vista enthalten und sonst als Download verfügbar. Sie ermöglicht das Einbetten von Sicherheitsregeln in spezifische Dokumente und Dateien. Diese Regeln bestimmen, wer die Daten lesen, ändern, drucken, weiterleiten, speichern oder auf sonstige Art nutzen darf. Unabhängig davon, ob der Zugriff darauf über das Unternehmensnetzwerk oder das Internet erfolgt. Auf diese Weise können etwa Kundendienstleiter festlegen, dass Transaktionsdatensätze nur von ihnen selbst geändert und nur von autorisierten Empfängern gelesen werden können. Vertriebsmitarbeiter können Berichte in druckgeschützter Form auf einen freigegebenen Server legen oder vertrauliche Kundeninformationen in weiterleitungsgeschützten E-Mails bereitstellen. Einmal definierte RMS-Richtlinien schützen die darin enthaltenen Informationen während ihrer gesamten Existenz. (Auszug von Microsoft)

      Microsoft Windows RMS
    • Mit den Windows RMS (Rights Management Services) können Zugriffs-berechtigungen für digitale Informationen vergeben und verwaltet werden. Damit lassen sich beispielsweise EMails und wichtige Geschäftsdokumente besser schützen. Das Buch gibt einen Überblick über die Installation und Basiskonfiguration des RMS sowie einem Praxisbeispiel in C#.

      Microsoft Windows rights management services
    • Die Ursprünge des Urheberrechts reichen im Grunde bis zur Erfindung des Buchdrucks durch Johann Gutenberg zurück. Durch die Obrigkeiten wurden zunächst Veröffentlichungsrechte an Drucker und Verleger verliehen und erst unter der „Entstehung“ des Naturrechts tendierte die Entwicklung seit dem 16. Jahrhundert weg von den Verleihung hin zu ursprünglichen Autorenrechten. Nach dem Naturrecht verfügte der Urheber über das „geistige Eigentum“ an seinem Werk. Wurde in der Zeit der Renaissance in den oberitalienischen Gebieten den Urhebern von Buchmanuskripten das Recht zugestanden, die Auflagen ihrer Werke selbst zu kontrollieren, kristallisierte sich im Zuge der Aufklärung und ihrer Ideale die Lehre bzw. Idee des geistigen Eigentums heraus. Mit Immanuel Kants Schrift „Von der Unrechtmäßigkeit des Büchernachdrucks“ aus dem Jahr 1785 begann das persönlichkeitsrechtliche Verständnis des Urheberrechts. Im Zuge der französischen Revolution setzte sich die Auffassung von der Kreativität als unveräusserlichem Menschenrecht und die Notwendigkeit seines rechtlichen Schutzes in Europa endgültig durch.

      Digitale Schutzmechanismen und deren Umgehung im Kontext des deutschen Urheberrechtes und des EU-Rechtes
    • Rechtsprobleme bei der Verwendung von Telefax 1. Das Telefax ist bei vertraglich vereinbarter Schriftform grundsätzlich wie die Versendung eines Briefes zu werten. 2. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform des § 126 BGB wird durch ein Telefax nicht gewahrt, weil dazu eine eigenhändige Unterschrift erforderlich wäre, die aber beim Fax nur in Kopie vorliegt. 3. Das Fax gilt wie der Brief gemäß § 130 BGB als zugegangen, wenn es während der üblichen Geschäftsstunden beim Empfänger eingeht. Erfolgt der Eingang später, so gilt das Fax erst mit dem nächsten Beginn der Geschäftsstunden als zugegangen. (Ausnahme: bei Gerichten und Behörden) 4. Wer auf seinen Faxanschluss hinweist, muss sicherstellen, dass das Gerät empfangsbereit ist. Andernfalls muss er damit verbundene Rechtsnachteile in Kauf nehmen, wenn ordnungsgemäß abgesandte Faxe deshalb nicht ankommen, weil das Faxgerät nicht empfangsbereit ist. Das Risiko bei Störungen im öffentlichen Netz geht zu Lasten des Absenders. 5. Ein Sendeprotokoll hat keine absolute Beweiskraft dahingehend, dass der Empfänger das Fax auch tatsächlich empfangen hat. Es wird damit lediglich bewiesen, dass das Fax ordnungsgemäß abgesandt und eine Verbindung zwischen den Faxgeräten hergestellt wurde.

      Beweiskraft von (signierten) Faxdokumnten [Faxdokumenten] im digitalen Kontext
    • Das Telefax gehört heute zu den notwendigen Kommunikationsmitteln im Privatrechtsverkehr. Seine Verwendung führt jedoch zu zahlreichen rechtlichen Fragen, die im Folgenden kurz dargestellt werden sollen. Die zwei wichtigsten Fragen sind: Hat tatsächlich ein Faxversand stattgefunden? Ist der angebliche Absender auch der Reale?

      Beweiskraft von Faxdokumenten
    • In der vorliegenden Diplomarbeit wurde daher ein einfach zu bedienendes System entwickelt, das von jedem genutzt werden kann, und in welchem der Autor bzw. Urheber festlegen kann, welche Rechte ein bestimmter Nutzer bzw. eine bestimmte Nutzergruppe an einem Dokument hat, und wie lange diese genutzt werden können. Mit Dokument ist hier ein beliebiges digitales Datum gemeint, da in diesem System grundsätzliche alle Arten von digitalen Daten unabhängig von ihrem Inhalt geschützt werden können.

      Rechtemanagement in verteilten Systemen
    • Die Diskussion über den Schutz und die Verletzung des geistigen Eigentums hat durch das Internet eine neue Dimension erreicht. Der Übergang von analog zu digital bietet zwar erhebliche Vorteile, da die Computerrevolution potenziell den besten Schutz für urheberrechtlich geschützte Materialien gewährleisten könnte, doch gleichzeitig hat die einfache Reproduzierbarkeit digitaler Daten ein enormes Missbrauchspotenzial geschaffen. Während im Musik- und Videobereich Fortschritte bei der Sicherung von Urheberrechten zu beobachten sind, hinkt die Entwicklung bei digitalen Objekten wie Textdokumenten hinterher. Digitale Technologien ermöglichen die verlustfreie Weitergabe und Kopie urheberrechtlich geschützter Inhalte in unbegrenzter Anzahl, was den Vorteil der Unabhängigkeit von physischen Trägern mit sich bringt. Allerdings stehen dem die Herausforderungen des WWW entgegen, da veröffentlichte Dokumente ohne Einschränkungen weiterverbreitet werden können, was dazu führt, dass vertrauliche Informationen ungewollt verbreitet werden. Zudem besteht die Notwendigkeit, bestimmte Dokumente nur einem festgelegten Benutzerkreis über einen bestimmten Zeitraum zugänglich zu machen. Ein effektives System zur Sicherung digitaler Dokumente im Internet wäre daher vorteilhaft. Ein solches System würde Urhebern ermöglichen, ihre Dokumente sicher zu veröffentlichen und die Kontrolle über Verteilung und Nutzungsdauer zu behalten, was das Wachstum verfü

      Rechtemanagement in verteilten Systemen unter Berücksichtigung von Webservices und UDDI (durch WSLS)
    • Die Diskussion über den Schutz und die Verletzung des geistigen Eigentums hat durch das Internet neue Dimensionen erreicht. Der Übergang von analoger zu digitaler Informationsdarstellung bietet zwar erhebliche Vorteile und könnte den besten Schutz für urheberrechtlich geschützte Materialien gewährleisten, birgt jedoch auch ein hohes Missbrauchspotenzial. Digitale Technologien ermöglichen die verlustfreie Weitergabe und Kopie von geschützten Inhalten in unbegrenzter Anzahl. Das Buch präsentiert ein benutzerfreundliches System, das es Urhebern erlaubt, spezifische Rechte für Nutzer oder Nutzergruppen an digitalen Inhalten festzulegen, einschließlich der Nutzungszeiträume. Da nicht jeder die Ressourcen hat, ein solches Rechtemanagementsystem selbst zu betreiben, wird eine intuitive Webportal-Lösung angeboten. Zu den fünf zentralen Aspekten gehören: ein webbasiertes Rechtemanagementsystem, Integration in Webportale, flexible Nutzungsdauer, Verwaltung von Nutzungsrechten und Nutzern sowie die Integration verschiedener Objekte durch Plugins und Offlinenutzung. Das Buch richtet sich an alle Internetnutzer sowie an Interessierte, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchten.

      Rechtemanagement in verteilten Systemen mit Web-Services