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Bookbot

Klaus Poier

    4. Juli 1969
    Aufgabe soziale Gerechtigkeit
    Verfassungsrecht und allgemeine Staatslehre
    Steiermärkisches Landesrecht
    Gesellschaft & Politik 1-2/2012
    • Umfassende Darstellung des Organisationsrechts der Steiermark Das Buch ist Teil eines dreibändigen Werkes der (erstmaligen) flächendeckenden Gesamtdarstellung und Analyse des Landesrechts der Steiermark. Im vorliegenden Band 2 wird das Organisationsrecht des Landes flächendeckend behandelt: die Organisation der allgemeinen staatlichen Verwaltung, das Organisations- und Dienstrecht des Landesverwaltungsgerichts, das Gemeindeorganisationsrecht, die Organisation der Stadt Graz, die Landwirtschafts- und die Landarbeiterkammer, das Feuerwehrrecht und der Katastrophenschutz sowie das Informationsrecht. Zudem sind umfassende Beiträge dem Landesdienstrecht und dem Landesabgabenrecht der Steiermark gewidmet. Das dreibändige Handbuch richtet sich gleichermaßen an Wissenschaft und Praxis: Es erleichtert Verwaltungsbeamt*innen und Rechtsanwält*innen die tägliche Arbeit und verschafft Wissenschaftler*innen einen systematischen Überblick über das steiermärkische Landesrecht.

      Steiermärkisches Landesrecht
    • Erfolgreich durch die Prüfung durch Vermeidung typischer Fehler. Das Trainieren mit Fällen ist unabdingbarer Bestandteil einer sinnvollen und erfolgreichen Prüfungsvorbereitung. Das gut eingeführte Casebook präsentiert sich in seiner fünften Auflage mit aktualisierten Fällen und berücksichtigt bereits die neue Rechtslage hinsichtlich der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012. Das Casebook beinhaltet echte Klausurfälle und bietet eine breite Themenstreuung. Der systematische Aufbau sowie ausführliche und verständliche Lösungsvorschläge erleichtern den Zugang zu der komplexen Materie. Ergänzt wird das Buch durch praktische Tipps zur Prüfungsvorbereitung und Falllösung, sowie zur Vermeidung typischer Fehler. Hinweise zu Punkteschema und Punktevergabe komplettieren das Casebook, eine optimale Unterstützung zur Vorbereitung auf die Prüfung ist somit gesichert.

      Verfassungsrecht und allgemeine Staatslehre