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Bookbot

Matthias Leistner

    Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb
    Europäische Perspektiven des geistigen Eigentums
    Der Rechtsschutz von Datenbanken im deutschen und europäischen Recht
    • Das europäische Recht des Geistigen Eigentums hat einen fortgeschrittenen Harmonisierungsstand erreicht, der zahlreiche Reformperspektiven und Fragestellungen aufwirft. Das Bonner Symposion zu „Europäischen Perspektiven des Geistigen Eigentums“ befasst sich mit ausgewählten Problemkreisen, die über ihre aktuelle Relevanz hinaus grundlegende Herausforderungen des traditionellen Geistigen Eigentumsrechts aufzeigen. Im Patentrecht beleuchten Ascheid und Ullrich die Problematik standardisierungsrelevanter Patente, insbesondere im Mobilfunkbereich. Im Urheberrecht stehen die europäischen Entwicklungsperspektiven im Fokus: Hilty thematisiert die kollektive Rechtewahrnehmung und nationale Vergütungsregelungen, während Metzger neue Perspektiven im Bereich der Schrankenregelungen auf europäischer Ebene diskutiert. Schack wirft die grundlegende Frage nach der Notwendigkeit eines einheitlichen europäischen Urheberrechtstitels auf. Zudem werden schutzrechtsübergreifende Aspekte behandelt, wie die Reformperspektiven zur Verantwortlichkeit für Schutzrechtsverletzungen, insbesondere im Bereich der Providerhaftung (Haedicke, Spindler). Abschließend wird über die Möglichkeit und Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Initiative zur Entwicklung allgemeiner Prinzipien eines europäischen Rechts des Geistigen Eigentums nachgedacht (Ohly).

      Europäische Perspektiven des geistigen Eigentums
    • Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb

      Eine grundlagenorientierte Studie unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Perspektive

      Matthias Leistner untersucht die komplexe Wechselbeziehung zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs und dem Vertragsrecht im deutschen Recht sowie im Gemeinschaftsprivatrecht. Er stellt der vorherrschenden „Brandmauerthese“, die einen begrenzten Vergleich der Wertungen in beiden Rechtsgebieten propagiert, den Gleichmaßgrundsatz entgegen. Dieser besagt, dass in bestimmten funktionalen Überschneidungen ein wechselseitiger Abgleich der Wertungen möglich ist. Die These wird aus ökonomischer, rechtsphilosophischer und rechtssystematischer Perspektive fundiert. Sie reflektiert den europäischen Prozess der Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts, insbesondere durch verbraucherschützende Elemente, sowie die zunehmende Bedeutung des Kundenschutzes im reformierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz erlaubt zahlreiche praktische Ableitungen. Beispielsweise kann in bestimmten Fallgruppen die culpa in contrahendo auf Wettbewerbsrechtswertungen zurückgreifen, um eine vorvertragliche Werbehaftung zu begründen. Zudem lassen sich die Vorschriften zur Werbeangabenhaftung des Verkäufers aus einer wettbewerbsrechtlich orientierten Perspektive betrachten, was zu interessengerechten Lösungen führt. Schließlich bietet der Gleichmaßgrundsatz Ansätze zur weiteren Liberalisierung des deutschen Rechts des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenspiel mit verbraucherschützenden Widerrufsrechten.

      Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb