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Bookbot

Karsten Altenhain

    Die Strafbarkeit des Teilnehmers beim Exzess
    Die Praxis der Verständigung im Strafprozess
    StGB, Strafgesetzbuch, Kommentar
    Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 4: §§ 185-262
    • 2021

      Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts Zur Neuauflage von Band 4In der 4. Auflage wird erneut die gesamte Kommentierung umfassend aktualisiert. Insbesondere das Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch und das BVerfG-Urteil zu 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) werden ausführlich dargestellt.ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Staatsanwaltschaft und Richterschaft, die sich mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 4: §§ 185-262
    • 2021

      Die Praxis der Verständigung im Strafprozess

      Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009

      • 540 Seiten
      • 19 Lesestunden

      Die Verständigung in Strafverfahren ist ein umstrittenes Rechtsinstitut, das seit langem diskutiert wird. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2013 wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in der StPO bestätigt. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber aufgefordert, die Schutzmechanismen zur Sicherstellung der grundgesetzlichen Anforderungen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wirft Fragen zur Balance zwischen Effizienz und den Rechten der Beteiligten auf.

      Die Praxis der Verständigung im Strafprozess
    • 2020

      Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

      Handbuch für die Unternehmens- und Anwaltspraxis

      • 1934 Seiten
      • 68 Lesestunden

      Zum WerkDas Handbuch zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spiegelt die Struktur der in Rechtsabteilungen von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien üblichen Aufteilung in Tätigkeitsfelder und Rechtsgebiete. Innerhalb der jeweiligen Tätigkeitsfelder stehen die in der Praxis besonders relevanten Aspekte im Mittelpunkt der Darstellung.Inhalt Umweltstrafrecht, strafrechtliche Produkthaftung, Geldwäsche, Außenwirtschaftsstrafrecht, Kriegswaffenkontrollrecht, Insolvenzstrafrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Kapitalmarktstrafrecht, Marktmissbrauch und Steuerstrafrecht Aus der Perspektive von Unternehmen, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, auch für Verfahren mit US-amerikanischem Bezug Schwerpunkte: interne Ermittlungen, Compliance und Korruptionsbekämpfung Vorteile auf einen Blick Darstellung von Haftungsregime und -risiken von Unternehmen bei Wirtschaftsdelikten gezielte Schwerpunktsetzung (bspw. FCPA, Interne Ermittlungen, Compliance, Kartellrecht, Steuerstrafrecht) aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung Zur NeuauflageDie Neuauflage setzt einen Schwerpunkt auf das Steuerstrafrecht. Das neue Recht der Vermögensabschöpfung, konsensuale Verfahrenserledigung, kartellrechtliche Schadensersatzansprüche u.a. sind hinzugekommen.ZielgruppeFür Syndici, Juristen, Rechtswissenschaftler und Compliance-Beauftragte sowie Mitarbeiter der Innenrevision in Unternehmen, Rechtsanwälte, Juristen in Wirtschaftsverbänden, in Handwerks-, Industrie- und Handelskammern.

      Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
    • 2020

      Der Kommentar bietet eine prägnante und wissenschaftlich fundierte Analyse der modernen Entwicklungen im Strafrecht, mit einem besonderen Fokus auf Wirtschaftsdelikte. Er informiert über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und wertet relevante Literatur aus, ohne überladen zu wirken. Die Neuauflage umfasst umfassend die neuesten Änderungen im Strafgesetzbuch, einschließlich des Sexualstrafrechts und Regelungen zu Sportwettbetrug und Wohnungseinbruchsdiebstahl. Zielgruppen sind Rechtsanwälte, Strafrichter und Wissenschaftler im Bereich Strafrecht.

      StGB, Strafgesetzbuch, Kommentar
    • 1994

      Als Exzeß wird bei der Teilnahme die Abweichung der Haupttat vom Vorsatz des Anstifters oder Gehilfen bezeichnet. Die Strafbarkeit des Teilnehmers beim Exzeß gilt als Vorsatzproblem, dessen Lösung über die allgemeinen Regeln der Irrtumslehre gesucht wird. Das findet in der Teilnahme- und der Irrtumslehre keine Stütze. Figuren wie die Abweichung im Kausalverlauf oder die aberratio ictus werden der Stellung des Teilnehmers nicht gerecht. Der richtige Ansatz liegt im objektiven Tatbestand, in der Ausformung des Bestimmens und des Hilfeleistens zur Tat. Der Exzeß ist ein Problem der Verknüpfung von Teilnahmehandlung und Haupttat.

      Die Strafbarkeit des Teilnehmers beim Exzess