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Dennis Miller

    Dennis Miller ist ein amerikanischer Komiker und politischer Kommentator, der für seinen scharfen Verstand und seinen bissigen Humor bekannt ist. Er erlangte in den späten 1980er Jahren Bekanntheit und hat sich seitdem als markante Stimme in der Stand-up-Comedy, im Fernsehen und im Radio etabliert. Seine Arbeit zeichnet sich durch scharfe Beobachtungsgabe und eine unkonventionelle Perspektive auf gesellschaftliche und politische Themen aus. Miller präsentiert seine Ansichten mit charakteristischer Energie und intellektueller Kraft, was ihn zu einem einzigartigen Entertainer und Kommentator macht.

    The Rant Zone
    Rants
    The Rants
    The Salts of the Earth and Synthetic Insanity
    Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht
    Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit
    • 2007

      Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht

      Ein Beitrag zur Geschichte und Gegenwart von Einheits- und Differenzierungsmodellen der strafbaren Beteiligung mehrerer Personen

      • 422 Seiten
      • 15 Lesestunden

      Vor dem Hintergrund europäischer Rechtssetzung und völkerstrafrechtlicher Justiz gewinnt der Streit zwischen einheitlichen und differenzierenden Modellen der Beteiligung an einer Straftat neue Bedeutung. Diese Untersuchung vergleicht das italienische Einheits- mit dem deutschen Differenzierungssystem und berücksichtigt deren jahrhundertelange Entwicklung. Auf dieser Grundlage wird ein neuer Ansatz zur Kategorisierung von Einheits- und Differenzierungsmodellen der Beteiligung an Straftaten entwickelt. Dieser setzt bei den Grundlagen der Zurechnung von Handlungen und Erfolgen bei Beteiligung mehrerer an und bezieht die klassischen Problemfelder der Beteiligungslehre mit ein: Strafbemessung, Akzessorietät, Versuch, eigenhändige und Sonderdelikte, Fahrlässigkeit. Diese Kategorisierung erlaubt interessante Ausblicke auf das deutsche OWiG, das österreichische StGB und das Völkerstrafrecht.

      Die Beteiligung am Verbrechen nach italienischem Strafrecht