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Bookbot

Petra Follmar Otto

    Human trafficking in Germany
    Kooperation von Sozialverwaltung und Organisationen des dritten Sektors
    Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland
    Temporäre Arbeitsmigration in die Europäische Union
    Menschenhandel in Deutschland
    • 2007

      Obwohl Folter und andere Formen grausamer und unmenschlicher Behandlung in internationalen Menschenrechtskonventionen verboten sind, findet Folter vielerorts statt. Über die Ächtung der Folter hinaus sind daher im internationalen Menschenrechtsschutz präventive Instrumente entwickelt worden, die durch ein Monitoring sensibler Bereiche darauf hinwirken sollen, Folter und Misshandlung von vornherein zu verhindern. Für diesen präventiven Ansatz steht insbesondere das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention, das im Juni 2006 in Kraft getreten ist. Die Zeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls durch die Bundesrepublik Deutschland soll in Kürze geschehen. In dem vorliegenden Band werden die unterschiedlichen Anwendungsbereiche des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland – Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime – von Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachdisziplinen wie z. B. Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Soziologie und Politikwissenschaft – auf etwaige Schutzlücken und strukturelle Gefährdungslagen hin analysiert. Auf diese Weise leistet der Band einen Beitrag zu einer wirksamen Ausgestaltung des präventiven Folter- und Misshandlungsschutzes in Deutschland.

      Prävention von Folter und Misshandlung in Deutschland
    • 2007

      Kooperation von Sozialverwaltung und Organisationen des dritten Sektors

      Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft am Beispiel der ambulanten sozialen Arbeit in Berlin und Hamburg

      • 302 Seiten
      • 11 Lesestunden

      Der Band betrachtet Kooperationsverhältnisse zwischen Organisationen des Dritten Sektors und Sozialverwaltung in der ambulanten sozialen Arbeit als Anwendungsfälle der Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft. Zwei Praxisbeispiele (die Beleihung der Wohlfahrtsverbände zur Zuwendungsvergabe in Berlin und die Veränderungen in der Zuwendungsfinanzierung in Hamburg) werden als Rechts- und Steuerungsverhältnisse analysiert: Wie ist die Verantwortungsteilung tatsächlich und rechtlich ausgestaltet? Wie wird das rechtlich geforderte Maß staatlicher Rahmensteuerung gesichert? Wird das Ziel erreicht, spezifische Fähigkeiten der gesellschaftlichen Akteure nachhaltig zu nutzen? Dabei werden Erkenntnisse der Staats- und Verwaltungswissenschaft und der Dritte-Sektor-Forschung aufgenommen.

      Kooperation von Sozialverwaltung und Organisationen des dritten Sektors