Seit dem späten 18. Jahrhundert begannen die deutschen Staaten, in das Bildungswesen einzugreifen und es nach ihren Bedürfnissen umzugestalten. Erst jetzt entwickelte sich die Schulpolitik zu einem zentralen Bereich staatlicher Tätigkeit. Sylvia Kesper-Biermann untersucht am Beispiel eines deutschen Mittelstaates, des Kurfürstentums Hessen, die Schulgesetzgebung, die äußeren Rahmenbedingungen für den Unterricht, die Lehrinhalte, den Schulalltag und das Lehrpersonal im 19. Jahrhundert. Wann und warum wandte sich der kurhessische Staat dem Schulwesen zu? Inwieweit wurden die obrigkeitlichen Vorgaben umgesetzt? Welche gesellschaftlichen Gruppen stellten welche Ansprüche an die Schule – und wer konnte sich durchsetzen? Welche Wechselwirkungen gab es zwischen der Entwicklung des Schulwesens und der allgemeinen sozialen, politischen und wirtschaftlichen Entwicklung Kurhessens? In einem Vergleich mit dem Schulwesen anderer deutscher Staaten werden die kurhessischen Verhältnisse in die Bildungsgeschichte des 19. Jahrhunderts eingeordnet. Für diese Arbeit erhielt Sylvia Kesper-Biermann 2002 den Wilhelm-Liebknecht-Preis der Universitätsstadt Gießen.
Sylvia Kesper Biermann Bücher






Bevölkerung in Wissenschaft und Politik des 19. und 20. Jahrhunderts
- 392 Seiten
- 14 Lesestunden
„Bevölkerung“ ist eine Beschreibungskategorie, die ihren Gegenstand erst hervorbringt. Erst wenn über Bevölkerung geredet wird, gibt es sie. Das zeigen die Aufsätze dieses Bandes in unterschiedlichen Kontexten: Sie nehmen die vielfältigen Konstruktionsprozesse in den Blick, die seit dem späten 18. Jahrhundert bis etwa 1945 in Wissenschaft und Politik Bevölkerung(en) konstituierten.
Ehre und Recht
- 303 Seiten
- 11 Lesestunden
Ehre und Konflikte um Ehrverletzungen galten lange Zeit als typische Phänomene der Vormoderne. Inzwischen dürfte Konsens darüber bestehen, dass sich im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts zwar die Funktionen, Ausdrucksformen und Repräsentationen von Ehre veränderten, von einem Bedeutungsverlust aber keine Rede sein kann. Der Band nimmt Ehre als Phänomen ‚langer Dauer‘ vom späten Mittelalter bis in die Moderne in den Blick; der Fokus liegt auf dem Verhältnis von Ehre und (Straf-)Recht. Entgegen einer Sichtweise, die Ehre und Recht als konkurrierende Normensysteme begreift, fragen die Beiträge nach den situativen Formen der Verfügbarmachung von Ehre durch die historischen Akteure und damit nach synergetischen Effekten und Wechselwirkungen zwischen den Systemen. Drei Themenkomplexe stehen im Mittelpunkt: Zum einen geht es um juristische, literarische und linguistische Konzepte von Ehre, ihre zeitspezifischen Konstruktionen und ihre Verankerung in den jeweiligen Rechtssystemen. Zum anderen werden in exemplarischen Zugriffen rechtliche Auseinandersetzungen um Ehrkonflikte untersucht: Gefragt wird hier danach, wie die Verfahren abliefen, welche Strategien die Beteiligten verfolgten und welche Formen von Ehre jeweils verhandelt, infrage gestellt oder aber verteidigt wurden. In einem dritten Block werden schließlich Funktion und Bedeutung von Ehrminderung und Entehrung als Strafe behandelt.
Einheit und Recht
Strafgesetzgebung und Kriminalrechtsexperten in Deutschland vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Reichsstrafgesetzbuch 1871
- 501 Seiten
- 18 Lesestunden
Das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 bildet - trotz einiger Modifikationen in seiner nunmehr über 130-jährigen Geschichte – immer noch die Grundlage des gegenwärtigen Strafrechts. Umso erstaunlicher ist es, dass die Entstehungsgeschichte dieser Kodifikation noch nicht systematisch aufgearbeitet worden ist. Gleiches gilt für die von fast allen deutschen Einzelstaaten in den ersten zwei Dritteln des 19. Jahrhunderts verabschiedeten Strafgesetzbücher. Die vorliegende Studie will diese doppelte Forschungslücke schließen und nimmt dabei insbesondere das Verhältnis von Ideen, Experten und Gesetzgebung in den Blick. Im einzelnen geht es um die Rekonstruktion des Diskurses über die Strafrechtskodifikation, um die Akteure, die an der Formulierung und Anwendung von Konzepten über die Strafgesetzgebung beteiligt waren, um den Verlauf des Gesetzgebungsprozesses sowie um die Wechselwirkungen zwischen Ideen und Kodifikationen. Das Augenmerk richtet sich dabei zum einen auf die Rolle von Strafrechtsexperten, ihren Einfluss auf Politik und Gesetzgebung und ihre deutschlandweiten Kommunikationsbeziehungen im 19. Jahrhundert. Zum anderen wird die Bedeutung von (Straf-)Recht und insbesondere (Straf-)Rechtseinheit für Nationsvorstellungen und Nationalbewegung in Deutschland hervorgehoben.
Kriminalität in Mittelalter und Früher Neuzeit
- 236 Seiten
- 9 Lesestunden
S. Kesper-Biermann, D. Klippel: Verbrechen und Strafen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit L. Kéry: Verbrechen und Strafen im kanonischen Recht des Mittelalters H. Lück: Strafe und Sühne im spiegel kursächsischer Rechtspraxis auf der Grundlage des Sachsenspiegels und seiner gelehrten Bearbeitungen A. Bendlage: Obrigkeit und Exekutive in der Reichsstadt Nürnberg im 16. Jahrhundert D. Hüning: Die Begründung des ius puniendi in der Naturrechtslehre des 17. Jahrhunderts. J. Nowosadtko: Militärjustiz im 17. und 18. Jahrhundert am Beispiel des Fürstbistums Münster U. Kronauer: Verzweiflung und Kindermord im 18. Jahrhundert J. Eibach: Ehekonflikte in Frankfurt im 18. Jahrhundert K. Härter: Policeygesetzgebung und Strafrecht: Criminalpoliceyliche Ordnungsdiskurse und Strafjustiz im frühneuzeitlichen Alten Reich S. Kesper-Biermann, D. Klippel: Philosophische Strafrechtswissenschaft und Gesetzgebung: Die Neubegründung des Strafrechts zu Beginn des 19. Jahrhunderts
Die Internationalisierung von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik (1870 - 1930)
- 189 Seiten
- 7 Lesestunden
Die Geschichte von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik ist bislang vor allem in nationalem Rahmen geschrieben worden. Transnationale Perspektiven auf diese Felder sind dagegen selten. Der Sammelband behandelt die „take-off-Phase“ der Internationalisierung von Strafrechtswissenschaft und Kriminalpolitik zwischen 1870 und 1930, wobei die Position Deutschlands im transnationalen Beziehungsgeflecht bestimmt wird. Im Einzelnen geht es zum einen um Träger, Formen und Organisationen; zum anderen um Funktionen, Reichweiten und Grenzen der Internationalisierung. Die einzelnen Beiträge beschäftigen sich mit der Strafrechtsvergleichung bei Karl Josef Anton Mittermaier, dem Jugendstrafrecht, den Internationalen Gefängniskongressen und der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung. Ferner umfasst der Sammelband Artikel zu historischen Modellen transnationalen Strafrechts, Kriminalitätsstatistiken sowie Länderstudien zu England und der Schweiz.