Am 1. November 1993 trat der Vertrag über die Europäische Union in Kraft. Dieser sieht die Einführung einer Unionsbürgerschaft vor, die in Artikel 8 EG-Vertrag ihren Ausdruck gefunden hat. Hand in Hand mit der Einführung dieser Unionsbürgerschaft geht die Verleihung einzelner Rechte für die Unionsbürger. Insbesondere sieht der Artikel 8a EG-Vertrag ein Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor. Vor dem angegebenen Zeitpunkt gewährleisteten verschiedene Normen des Gemeinschaftsrechts ein dem Aufenthaltsrecht vergleichbares Recht zur Mobilität. Neben vereinzelten Durchführungsbestimmungen stellen hier die traditionellen Personenverkehrsfreiheiten nach den Artikeln 48 ff. und 59 ff. EG-Vertrag die maßgeblichen Grundlagen dar. Gegenstand der Arbeit ist es, die bezeichneten Ansprüche zunächst darzustellen und sie dann einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen.
Hermann Rothfuchs Bücher


Transparent und nachvollziehbar vermittelt dieses Werk einen rechtssicheren Umgang mit den Mängel- und Gewährleistungsansprüchen nach VOB/B anhand von praxisrelevanten Fallbeispielen aus der Rechtsprechung. Im ersten Teil wird der Begriff des Baumangels definiert und zwischen dem Sach- und Rechtsmangel differenziert. Im zweiten Teil geht der Autor auf die Mängelansprüche während der Bauausführung sowie nach der Bauabnahme ein. Das letzte Kapitel behandelt die Sicherheiten des Auftraggebers für Vertragserfüllung und Mängelansprüche; ebenso Aspekte und Konsequenzen im Insolvenzfall.