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Juliane Lindschau

    Die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    • 2007

      Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht häufig in der Kritik und sieht sich negativen Schlagzeilen ausgesetzt. Diese Untersuchung beleuchtet die Frage seiner Existenzberechtigung und prüft, ob eine vollständige Abschaffung realistisch ist. Es wird festgestellt, dass das gesetzgeberische Ermessen bei der Rundfunkorganisation hauptsächlich durch die Gewährleistung der Grundversorgung eingeschränkt wird. Diese Grundversorgung ist jedoch nicht ausschließlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorbehalten, sondern kann auch von privaten Rundfunkveranstaltern erbracht werden. Somit gibt es keine verfassungsrechtliche Garantie für die Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, was eine prinzipielle Abschaffbarkeit bedeutet. Eine Analyse zeigt jedoch, dass private Anbieter den Anforderungen der Grundversorgung nicht gerecht werden können. Daher bleibt der öffentlich-rechtliche Rundfunk notwendig, um die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunksystems zu gewährleisten. Es besteht ein relativer Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da seine Programme zwar die Grundversorgungsanforderungen erfüllen, jedoch eine Konkretisierung seiner Aufgaben erforderlich ist. Ein Konzept der regulierten Selbstregulierung wird als vorteilhaft erachtet, bei dem der Gesetzgeber Rahmenregelungen festlegt und die Rundfunkanstalten verpflichtet, spezifische Details eigenständig zu regeln.

      Die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks