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Rouven Redeker

    Die Haftung für wrongful trading im englischen Recht
    • Die Haftung des Geschäftsleiters bei der Fortführung insolvenzreifer Gesellschaften spielt in Europa eine zentrale Rolle im Schutz der Gläubiger. Sie soll verhindern, dass sich die Befriedigungsaussichten der Gläubiger durch den Weiterbetrieb einer insolventen Gesellschaft verschlechtern, und lässt die Geschäftsleiter mit ihrem Privatvermögen haften. In Deutschland und Europa wird zunehmend das englische Haftungskonzept des wrongful trading diskutiert, das als Modell für eine europäische Richtlinie zur Harmonisierung der Insolvenzverschleppungshaftung angesehen wird. Diese Diskussion hat auch Einfluss auf die bevorstehende Reform des GmbH-Rechts genommen. Zudem hat das Urteil „Inspire Art“ des Europäischen Gerichtshofs die Thematik des anwendbaren Rechts auf in Deutschland ansässige Auslandsgesellschaften aufgeworfen. Die Arbeit untersucht das englische Haftungsmodell des wrongful trading im Hinblick auf seine Eignung als Vergleichsmaßstab für das deutsche Recht und stellt es der deutschen Insolvenzverschleppungshaftung gegenüber. Dabei werden Aspekte wie Gläubigerfreundlichkeit, Sanierungsanreize und der haftungsauslösende Zeitpunkt analysiert. Außerdem wird die Problematik des anwendbaren Rechts auf Scheinauslandsgesellschaften behandelt und ein Lösungsvorschlag präsentiert.

      Die Haftung für wrongful trading im englischen Recht