Die umfassende Analyse beleuchtet die zentralen Herausforderungen der richterlichen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung aus einer schweizerischen Perspektive. Dabei werden auch relevante ausländische Quellen, insbesondere aus Deutschland und Österreich, einbezogen. Ein spezieller Abschnitt widmet sich den methodologischen Fragestellungen, die durch die zunehmende Internationalisierung und Europäisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts entstehen. Die sorgfältige Dokumentation ermöglicht eine fundierte Diskussion über die verschiedenen Aspekte der Thematik.
Ruth Arnet Bücher



Zivilgesetzbuch II
Art. 457-977 ZGB und Art. 1-61 SchIT ZGB
Aktualität ist Trumpf Der Basler Kommentar zum Zivilgesetzbuch hat Massstäbe gesetzt: perfekt auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten, oft zitiert, meinungsbildend. Der Band «ZGB II» erläutert die Bestimmungen zum Erbrecht (Art. 457 – 640) und zum Sachenrecht (Art. 641 – 977) sowie die Anwendungs- und Einführungsbestimmungen aus dem Schlusstitel (Art. 1 – 61 SchlT). Die Neuauflage berücksichtigt neben den jüngsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre auch die auf 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen. Dazu gehört insbesondere die Erbrechtsrevision, die namentlich eine Erhöhung der Verfügungsfreiheit sowie Neuerungen in den Bereichen des Ehegattenerbrechts und Ehegüterrechts bei hängigem Scheidungsverfahren, der Bindungswirkung des Erbvertrages, der Behandlung der Säule 3a und der Herabsetzung mit sich bringt. Zusammen mit dem bereits erschienenen Band «ZGB I» liegt damit vom gesamten Zivilgesetzbuch eine Kommentierung auf aktuellstem Stand vor. - Das erste Werk, das sämtliche Neuerungen des Erb- und Sachenrechts umfassend berücksichtigt. - Eine ausgewogene Mischung aus Praxisnähe und wissenschaftlicher Gründlichkeit. - Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre.
Handkommentar zum Schweizer Privatrecht
Personen- und Familienrecht inkl. Partnerschaftsgesetz. Art. 1-456 ZGB
In Band 1 sind die güterrechtlich relevanten Änderungen der Erbrechtsrevision, die am 1.1.2023 in Kraft tritt, kommentiert. Ebenfalls enthält er die Neuerungen im Unterhaltsrecht (insbesondere den Betreuungsunterhalt) und berücksichtigt die jüngste wegweisende Rechtsprechung des Bundesgerichts.