Nach der Konzeption der Reihe Textbuch Deutsches Recht enthält die handliche Sammlung die für die juristische Ausbildung und Prüfung wichtigsten Rechtsnormen im Bereich des Europäischen und Internationalen Steuerrechts.
Henning Tappe Bücher




Das Lehrbuch behandelt grundlegende finanzverfassungsrechtliche und finanzrechtliche Fragen didaktisch aufbereitet. Es stellt die finanzrechtlichen Strukturen und Weichenstellungen der „Finanzverfassung“ auf staatlicher (Bund und Länder), europäischer (Einflüsse des Unionsrechts, europäische Staatsschuldenkrise, Fiskalpakt, Maßnahmen zur Eurorettung) und kommunaler Ebene (Mindestfinanzausstattung, kommunaler Finanzausgleich, Haushaltssicherungskonzepte) übersichtlich dar, ohne sich in Verästelungen zu verlieren. Die Aktualität des Buches zeigt sich in den Diskussionen zum Länderfinanzausgleich, den Änderungen des Grundgesetzes bei der Forschungsförderung sowie der anstehenden Entscheidung des EuGH zur Euro-Rettung. Die systematische Behandlung der Themen wird durch zahlreiche Beispiele und Schaubilder ergänzt. Das Lehrbuch richtet sich weniger an Praktiker, sondern an Studierende der relevanten juristischen Schwerpunktbereiche sowie an Wirtschaftswissenschaftler, die sich mit Finanzwissenschaft beschäftigen und das geltende Recht kennenlernen möchten.
Das Haushaltsgesetz ist ein Zeitgesetz, das zu einem bestimmten Zeitpunkt verabschiedet werden muss und auf einen festgelegten Zeitraum bezogen ist. Jährlichkeit und Vorherigkeit des Haushalts sind klassische Budgetgrundsätze, die durch aktuelle verfassungsgerichtliche Entscheidungen zur Staatsverschuldung neu beleuchtet werden. Henning Tappe analysiert zentrale Fragen des Haushaltsrechts, darunter die Rechtsfolgen rückwirkender Haushaltsgesetze und Kreditermächtigungen sowie die Möglichkeit, Nachtragshaushalte nach Ende des Haushaltsjahres zu verabschieden. Ein Fokus liegt auf der Trennung nach Jahren, die die Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zu einem Haushaltsplan beeinflusst. Tappe untersucht die zeitlichen Grenzen für die Kreditfinanzierung staatlicher Haushalte und die Praxis der Ausnutzung fortgeltender Kreditermächtigungen sowie neuere Erscheinungsformen wie kreditfinanzierte Überschüsse. Er zeigt, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot oft nicht verletzt wird, jedoch die Saldierung von Krediteinnahmen und Investitionsausgaben über Haushaltsjahre hinweg verfassungswidrig ist. Für das Problem des asymmetrischen Haushaltsvollzugs und der Überschreitung der Kreditgrenzen entwickelt Tappe das Konzept einer Fehlbetragslösung, das eine Anwendung des Art. 115 Abs. 1 S. 2 GG in diesen Fällen ermöglicht und praktische Schwierigkeiten überwindet.