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Ines Heß

    Investitionszulagengesetz
    LADEMANN, Umwandlungssteuergesetz
    • LADEMANN, Umwandlungssteuergesetz

      Handkommentar mit Erläuterungen zu § 1a KStG (Optionsmodell), Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer

      Die dritte Auflage der Erläuterungen zum UmwStG bietet umfassende Kommentare zu relevanten steuerlichen Rechtsgebieten, einschließlich der Auswirkungen von KöMoG und MoPeG. Sie behandelt praxisrelevante Fragen, die Globalisierung und spezielle Regelungen zu Brexit und Corona sowie die Option zur Körperschaftsbesteuerung. Zielgruppen sind Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte.

      LADEMANN, Umwandlungssteuergesetz
    • Der InvZulG-Kommentar bietet eine umfassende und tiefgreifende Erläuterung des Investitionszulagengesetzes, das durch den Einfluss europäischer Rechtsnormen zunehmend komplexer wird. Die Autoren reagieren auf die unzureichenden bisherigen Erläuterungen und analysieren das zum 1.1.2010 in Kraft tretende InvZulG 2010 im Vergleich zur Vorgängerregelung von 2007. Ein besonderer Fokus liegt auf den Auswirkungen des europäischen Beihilferechts auf die Investitionszulagenförderung. Die Erklärung umfasst die relevanten Hintergründe und Begriffe des EU-Beihilferechts sowie die Fördertatbestände und -kriterien, die durch langjährige Rechtsprechung geprägt sind. Zudem werden die umfangreichen Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung berücksichtigt, die den Rechtsanwender unterstützen sollen. Der Kommentar verbindet bewährte Ansätze mit neuen Entwicklungen und dem wachsenden Einfluss europäischen Rechts auf die nationale Förderpolitik. Ziel ist es, Anwender in die Lage zu versetzen, auch komplexe Fallkonstellationen zu bewältigen. Die Darstellung ist übersichtlich und klar gegliedert, mit zahlreichen Fall- und Berechnungsbeispielen sowie einem ausführlichen Sachregister, die die tägliche Arbeit erleichtern. Besonders nützlich ist das Werk für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, die Finanzverwaltung, Finanzgerichte und Unternehmen.

      Investitionszulagengesetz