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Ingo Kindler

    Grundpfandrechte im Insolvenzverfahren
    • Die große wirtschaftliche Bedeutung der Grundpfandrechte als Sicherungsobjekte beruht auf der Wertbeständigkeit von Immobilien, die einen hohen Sicherungsstandard bieten. Mit der Einführung der Insolvenzordnung wurden gesicherte Gläubiger in das Insolvenzverfahren integriert, um Unternehmensreorganisationen zu fördern. Der Insolvenzplan soll die Gestaltungsfreiheit der Beteiligten erhöhen. Ingo Kindler untersucht, ob sich das deutsche Kreditsicherungswesen durch die Insolvenzordnung und den Insolvenzplan grundlegend verändert. Dabei wird zunächst die Position der Grundpfandgläubiger im Insolvenzverfahren erörtert. Ihre Verwertungsrechte und Erlöserwartungen sind in dreifacher Hinsicht eingeschränkt: Die zeit- und kostensparende Forderungspfändung ist zeitlich begrenzt und kann nach Insolvenzeröffnung nicht mehr wirksam eingeleitet werden. Ein laufendes Zwangsvollstreckungsverfahren kann gegen Ausgleichszahlungen zur Sicherung der Unternehmensfortführung vorübergehend eingestellt werden. Zudem müssen Grundpfandgläubiger an den Verfahrenskosten der Zwangsversteigerung teilnehmen. Die zulässigen Umgestaltungen der Grundpfandrechte werden erläutert, gefolgt von den Einflussmöglichkeiten der Gläubiger in verschiedenen Verfahrensabschnitten. Modifikationen wie Verzichte, Stundungen und Umwandlungen in andere Vorrechte oder Eigenkapital sind denkbar. Bei der Betrachtung der Absonderungsberechtigten stehen deren Einteilung in Gläubige

      Grundpfandrechte im Insolvenzverfahren