Das österreichische Eisenbahnrecht wurde in den letzten Jahren grundlegend geändert. So wurden im Eisenbahnrechtsanpassungsgesetz und im Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz die Grundzüge einer Liberalisierung des Verkehrsträgers Schiene festgeschrieben. In vielen Bereichen des Verkehrs sind Anliegen der Verkehrssicherheit (Eisenbahnrecht) und Anliegen des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitnehmerschutzrecht) eng miteinander verknüpft - Regelungen des Eisenbahnrechts beinhalten daher regelmäßig auch Anliegen des Arbeitnehmerschutzes und umgekehrt. Mit vorliegendem Kommentar wird einerseits diese Verknüpfung der öffentlichen Sicherheit und des Arbeitnehmerschutzes übersichtlich dargestellt, andererseits erfolgt eine Zusammenfassung des derzeit gültigen Eisenbahnrechts (mit Eisenbahngesetznovelle 2002).
Reinhart Kuntner Bücher



Die Seilbahnwirtschaft stellt für Österreich einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Über 250 Seilbahnunternehmen betreiben etwa 4.000 Seilbahnanlagen (Seilbahnen, Schlepplifte) und verzeichnen pro Jahr über 600 Millionen Beförderungen. Im Eisenbahnwesen, das bis vor wenigen Jahren auch die Sicherheitsstandards für Seilbahnen mitgeregelt hat, waren die Standards für die Verkehrssicherheit und die Standards für den Schutz der ArbeitnehmerInnen immer eng miteinander verbunden. Dieser ganzheitliche Grundsatz gilt auch für das Seilbahnrecht. In der vorliegenden Gesetzes- und Verordnungssammlung aus dem Seilbahnwesen wird die Materie systematisch und verständlich aufbereitet. Die Regelungen des Seilbahnrechts und die ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen werden zusammenfassend dargestellt und die Zusammenhänge zwischen diesen beiden Schutzsystemen erläutert.
Der Kommentar enthält das Eisenbahngesetz, das Unfalluntersuchungsgesetz und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz sowie relevante Verordnungen wie die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung und die Eisenbahnverordnung. Erläuternde Bemerkungen zu den Regelungen, Erlässe, relevante Judikatur und Verweise auf Regelungen des Eisenbahnrechts und des ArbeitnehmerInnenschutzes sind integriert. Zielgruppe sind Anwender des Eisenbahnrechts, darunter Vertreter und Mitarbeiter von Eisenbahnunternehmen, Sachverständige der Eisenbahnbehörden, Gutachter und Organe der Arbeitnehmerschaft. Der Fokus liegt auf der praktischen Umsetzung des Eisenbahngesetzes und seiner Durchführungsverordnungen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzrechts. Zudem wird eine Verknüpfung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen des Eisenbahnwesens hergestellt. Die Regelungen und Kommentare reflektieren den Stand von Februar 2009. Die Autoren sind Dr. Reinhart Kuntner, Leiter des Verkehrsarbeitsinspektorats im BM für Verkehr, Innovation und Technologie, und Dipl.-Ing. Hannes Waglechner, stellvertretender Leiter des Verkehrsarbeitsinspektorats.