Das Recht, Kollektivverträge auszuverhandeln und abzuschließen, stellt das Fundament der kollektiven Arbeitsbeziehungen in Österreich dar. Nach dem ArbVG ist die kollektive Rechtsgestaltung im Wesentlichen auf die Sozialpartner und den Betriebsrat zugeschnitten. Auf Grund neuer Entwicklungen stellt sich allerdings die Frage, ob dies mit dem Grundrecht auf Koalitionsfreiheit vereinbar ist. Das vorliegende Werk analysiert, welchen Inhalt das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit hat, in welcher Beziehung es zum Phänomen der kollektiven Rechtsgestaltung steht und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus für das österreichische System kollektiver Arbeitsbeziehungen ergeben. Zu diesem Zweck werden ua folgende Rechtsquellen einer näheren Analyse unterzogen: - die Europäische Menschenrechtskonvention - die Europäische Grundrechtecharta - die Europäische Sozialcharta - das Recht der ILO/IAO
Elias Felten Bücher






Nicht nur in wirtschaftlich angespannten Zeiten versuchen Unternehmen die Entlohnung des Arbeitnehmers als Steuerungsinstrument zur Erreichung betriebswirtschaftlicher Ziele zu nutzen. Vor diesem Hintergrund wird die bloße Abgeltung der erbrachten Arbeitszeiten zunehmend als wenig effektiv angesehen. Als Alternative zum Zeitlohn kommen in den Betrieben daher leistungs- oder erfolgsbezogene Entgeltsysteme, wie Akkord, Prämie, Provision, Zielvereinbarung oder Mitarbeiterbeteiligung, zur Anwendung. Aus rechtlicher Sicht ergibt sich jedoch aus dieser betriebswirtschaftlichen Neuausrichtung der Entlohnung ein Spannungsverhältnis zum bestehenden zeitlohngeprägten Entgeltverständnis. Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Anwendungsmöglichkeiten alternativer Entgeltmodelle im arbeitsrechtlichen System zu beleuchten und zu untersuchen, welches Ausmaß an Flexibilität sowohl auf Betriebs als auch auf einzelvertraglicher Ebene durch ihren Einsatz gewonnen werden kann. In diesem Zusammenhang werden für derartige Entgeltvereinbarungen typische Flexibilisierungsklauseln, wie Änderungs- und Widerrufsvorbehalte, Bedingungen und Befristungen, behandelt. Auf diese Weise soll ein Beitrag zu der sich im Vormarsch befindenden Diskussion über die Notwendigkeit einer Flexibilisierung des Arbeitsrechts geleistet werden.
Das 2015 in Kraft getretene deutsche Mindestlohngesetz (eine erste Bilanz zieht Olaf Deinert) hat in Österreich Diskussionen aufkommen lassen, ob nicht eine gesetzliche Absicherung des Mindestlohns erforderlich wäre. Immerhin gibt es eine solche in den meisten europäischen Staaten (Beitrag Thorsten Schulten). Freilich sind die Ausgangsvoraussetzungen in Österreich völlig andere wie in Deutschland. Die Kollektivvertragsbindung in Österreich ist über 95 Prozent. Der viel niedrigere Wert in Deutschland war Grund für die Einführung des Mindestlohngesetzes. In Österreich gibt es außerdem Substitutionsinstrumente wie Satzung und Mindestlohntarif (zu den rechtlichen Instrumenten Beitrag Nora Melzer-Azodanloo). Es verwundert daher nicht, dass die Sozialpartner wenig Interesse an einem Mindestlohngesetz zeigen. Andererseits unterliegen in Österreich trotz hoher Kollektivvertragsabdeckung nicht wenige ArbeitnehmerInnen keiner Mindestlohnregelung. Und die Höhe der Mindestlöhne ist unterschiedlich, es gibt auch Kollektivverträge auf niedrigem Niveau. Als Alternative wird von manchen ein bedingungsloses Grundeinkommen genannt (Beitrag Klaus Firlei). Und schließlich stellt sich die Frage, welche Verteilungseffekte und Auswirkungen auf Einkommensungleichheit und Armutsgefährdung ein flächendeckender Mindestlohn hätte (Beitrag Martina Fink/Silvia Rocha-Akis).
Das Buch beinhaltet drei Beiträge: Elias Felten referiert den Verfall und die Verjährung bei nachträglicher Umqualifizierung von Vertragsverhältnissen in Arbeitsverhältnisse, Susanne Auer-Mayer nimmt zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei der Umqualifizierung von Erwerbstätigkeit Stellung und die Senatspräsidentin des OLG Andrea Blaszczyk beschäftigt sich mit den prozessualen Problemen bei der Durchsetzung von arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen.
Dieses neue Praxishandbuch beschäftigt sich mit dem Zugang zu und der Weitergabe von Informationen sowie deren Verarbeitung ausarbeits- unddatenschutzrechtlicher Sicht. Für den Betriebsrat sind Informationen essentiell, um seinem gesetzlichen Interessenvertretungsauftrag nachkommen zu können. An diesen Informationen bzw an deren Geheimhaltung haben sowohl der Betriebsinhaber als auch die einzelnen Arbeitnehmer Interesse. In der Praxis ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Konflikt- und Problemstellungen. Durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt werden diese noch verschärft. Denn Informationen speisen sich im 21. Jahrhundert zumeist aus Daten. Beispiele, Technik- und Praxishinweise sowie eine Darstellung der künftigen Rechtslage garantieren einen hohen Praxisbezug. Das spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Autorenteams wider: drei ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Praxis und IT.
Das Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Johannes Kepler Universität Linz hat mit zahlreichen Gästen aus Wissenschaft und Praxis am 15. Mai 2017 sein 50jähriges Bestehen gefeiert. Neben der Geschichte und Entwicklung des Instituts stand vor allem der zentrale Forschungsschwerpunkt seit seiner Gründung im Mittelpunkt: Die Demokratisierung der Arbeitswelt. Dieses Thema wurde im Festsaal der JKU von den Mitgliedern des Instituts aus unterschiedlichen Blickwinkeln im Rahmen wissenschaftlicher Fachvorträge beleuchtet. Dem Generalthema des Festaktes widmete sich auch die daran anschließende Antrittsvorlesung von Elias Felten. Die vorliegende Festschrift macht den Inhalt dieser Vorträge einer breiten Öffentlichkeit zugänglich und damit auf die unverminderte Aktualität dieses Themas aufmerksam. Behandelt werden die Rolle des Betriebsrates nach der österreichischen Betriebsverfassung (Felten), die Geltung von Betriebsvereinbarungen für Nicht-Arbeitnehmer (Geist), die Behandlung unzulässiger Zuwendungen des Betriebsinhabers an das Betriebsratsmitglied (Mathy), Genderaspekte im kollektiven Arbeitsrecht (Naderhirn), die Entgeltkompetenzen der Betriebsvereinbarungsparteien (Rieger) sowie das Problem von Führungskräften im Betriebsrat (Trost).
Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern in Österreich ist groß. Frauen verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit noch immer deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen, obwohl ein gesetzliches Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bei der Festsetzung des Entgelts besteht. Das vorliegende Praxishandbuch beschäftigt sich daher mit dem Phänomen der Entgeltdiskriminierung (von Frauen), es analysiert seine Ursachen und Erscheinungsformen und geht der Frage nach, wie ihm mit den Mitteln des Rechts begegnet werden kann. Es erläutert zu diesem Zweck den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleich(wertig)e Arbeit anhand konkreter Praxisbeispiele und erklärt in diesem Zusammenhang Funktion und Aufgabe zentraler Institutionen, wie der Gleichbehandlungsanwaltschaft und Gleichbehandlungskommission. Darüber hinaus wird analysiert, ob Einkommensberichte mehr Entgelttransparenz schaffen, welche rechtlichen Möglichkeiten einzelne Arbeitnehmer/innen bzw der Betriebsrat zur Bekämpfung von Entgeltdiskriminierungen haben, und inwiefernVerschwiegenheitspflichten und der Datenschutzeiner effektiven Rechtsdurchsetzung entgegenstehen. Dabei beschränkt sich das Handbuch keineswegs bloß auf eine kritische Analyse des Rechtsrahmens, sondern beleuchtet – entsprechend der Zusammensetzung des AutorInnenteams – vor allem auch die Rechtspraxis.
Arbeitszeitrecht neu
Eine Analyse
Mit 1. September 2018 ist die AZG-Novelle in Kraft getreten. Das vorliegende Werk unterzieht erstmals diese Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung und schafft so die Basis für die methodisch korrekte Interpretation. Es stellt somit eine unerlässliche Grundlage für die Handhabung der Neuerungen in der Praxis dar.