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Bookbot

Franz Reimer

    1. Jänner 1971
    Juristische Methodenlehre
    Gerechtigkeit als Methodenfrage
    • 2020

      Kann die Juristische Methodenlehre in einer dichtgewobenen Rechtsordnung "Gerechtigkeit" als Argument zulassen? Die Gefahr, dass auf diese Weise ungeschriebene Normen gegen geschriebene, ethische Belange gegen technische sowie individuelle Anliegen gegen kollektive in Stellung gebracht und so die Entscheidungen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers uberspielt werden, legt eine verneinende Antwort nahe. In der Tat realisiert und mediatisiert das positive Recht Gerechtigkeit. Doch werden wesentliche Schritte der Rechtsverwirklichung - wie die Sachverhaltsarbeit oder die Abwagung - durch positives Recht nicht wirklich gesteuert, und durch die Verdichtung des Rechts nehmen gerechtigkeitsoffene Freiraume in der Rechtsanwendung sogar zu. Gerechtigkeit bleibt daher in ihrer institutionellen wie in ihrer personalen Dimension eine unentbehrliche Methodenfrage.

      Gerechtigkeit als Methodenfrage
    • 2020

      Juristische Methodenlehre galt lange als sprodes, akademisches, wenig praxisrelevantes Geschaft. Im Zuge der Neuentdeckung der juristischen Grundlagendisziplinen und in der Folge von Diskussionen, die bis in die Feuilletons reichten - Ist der Rechtsanwender ein "Pianist", der Normen wie ein Kunstler zu interpretieren hat? -, tritt ihre uberragende Bedeutung jedoch wieder hervor. Das Lehrbuch wendet sich mit zahlreichen Beispielen an fortgeschrittene Studierende, mit der Darstellung der Querbezuge auch an fertige Juristen, Praktiker wie Theoretiker. Es hat den Anspruch, die Methodenlehre nicht nur als Disziplinierungsinstrument zur Sicherung der Gesetzesbindung, sondern auch als Hilfe und Handwerkszeug zur Analyse der Parteiinteressen, zur leichteren Erschliessung unbekannter Rechtstexte sowie zur Auswertung von Gerichtsentscheidungen fruchtbar zu machen. Methodenlehre ist danach im Kern Verstandnislehre. Die das Buch durchziehenden Falllosungshinweise machen die Relevanz der Aussagen fur Studium und Prufung deutlich.

      Juristische Methodenlehre