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Bookbot

Hans Christian Röhl

    Wissen - zur kognitiven Dimension des Rechts
    Öffnung der öffentlich-rechtlichen Methode durch Internationalität und Interdisziplinarität
    Der Wissenschaftsrat
    Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht
    Akkreditierung und Zertifizierung im Produktsicherheitsrecht
    • Akkreditierung und Zertifizierung im Produktsicherheitsrecht

      Zur Entwicklung einer neuen Europäischen Verwaltungsstruktur

      • 152 Seiten
      • 6 Lesestunden

      Im Herzstück des europäischen Vereinigungsprozesses, der Warenverkehrsfreiheit, hat die EU auf der Basis der „Neuen Konzeption“ und des „Globalen Konzepts“ mit dem System der Akkreditierung und Zertifizierung eine europäische Verwaltungsstruktur geschaffen. Deren tragendes Element bilden Private, die als Benannte Stellen im Wege der Zertifizierung über die Marktzulassung von Produkten entscheiden. Die mitgliedsstaatlichen Verwaltungen bilden nur noch einen rechtsstaatlichen Ankerpunkt. Akkreditierung und Zertifizierung werden als neue Institute des europäischen Verwaltungsrechts in der deutschen Rechtsordnung beschrieben und anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Grundsätze analysiert. Das neue europäische Produktzulassungsrecht liefert damit einen weiteren Baustein für ein europäisches Verwaltungsrecht.

      Akkreditierung und Zertifizierung im Produktsicherheitsrecht
    • Die materielle Präklusion wird zunehmend zum Standardinstrument im Raumverwaltungsrecht, insbesondere im Planfeststellungsrecht und teilweise im Baugenehmigungsverfahren. Dies führt zu einer vertieften Untersuchung ihrer dogmatischen Grundlagen sowie der verfassungs- und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Die Autoren entwickeln das Konzept der kooperativen Sachverhaltsermittlung als dogmatisches Fundament der Präklusion und definieren ihre Wirkung als Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle in tatsächlicher Hinsicht. Es wird erörtert, welche Inhalte ausschluss hindernde Einwendungen haben müssen, insbesondere bei Einwendungen von enteignungsbetroffenen Eigentümern und Angrenzern im Baugenehmigungsverfahren. Verfassungsrechtlich lässt sich die Präklusion durch das Gebot institutioneller Rücksichtnahme und den Grundsatz des ausgewogenen Rechtsschutzes rechtfertigen, was eine Einzeluntersuchung der Verfahrenszusammenhänge erfordert. Die Autoren bejahen die Frage, ob der Einwendungsausschluss auch EG-rechtlich begründete Abwehransprüche erfasst, gestützt auf eine Analyse der EuGH-Entscheidung „Peterbroeck“. Zudem wird das Problem erörtert, ob Abwehransprüche aus materiellem Bundesrecht durch Landesrecht präkludiert sein können. Abschließend wird das neuartige Rechtsinstitut der Behördenpräklusion und dessen potenzielle Anwendungsfälle untersucht.

      Die materielle Präklusion im raumbezogenen Verwaltungsrecht
    • Recht und Rechtsanwendung sind auf möglichst gesicherte Wissensgrundlagen angewiesen, gleichzeitig hat das Recht gegenüber Wissen und seinen Ambivalenzen eine Ordnungsfunktion wahrzunehmen. Die Beiträge des vorliegenden Bandes widmen sich dem Thema „Wissen“ der kognitiven Dimension des Rechts. Gefragt wird nach dem richtigen Umgang der Gesellschaft und der staatlichen Ordnung mit Wissen und Wissensdefiziten und nach den Regeln für die Generierung von und den Zugang zu notwendigem Wissen.

      Wissen - zur kognitiven Dimension des Rechts