Verbrechen und die internationale Strafverfolgung
Die UNO-Straftribunale für Ruanda und Ex-Jugoslawien und der ständige Internationale Strafgerichtshof: eine Einführung
Die internationale Strafverfolgung steht seit jeher vor großen Herausforderungen, insbesondere bei der Verurteilung von Verbrechen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden internationale Ad-hoc-Strafgerichte wie die in Nürnberg und Tokio eingerichtet. Der ständige Internationale Strafgerichtshof (ICC) wurde hingegen mit dem Römischen Statut 1998 ins Leben gerufen und konzentriert sich ausschließlich auf Verbrechen, die nach dem 1. Juli 2002 begangen wurden. Ein wesentlicher Unterschied zu den Ad-hoc-Gerichten besteht darin, dass diese auch historische Vergehen ahnden können.
