Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

Katharina Dahm

    Familiendiskriminierungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle
    • 2019

      Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle

      Zugleich: Das Scheidungsfolgenrecht als Vertrauenshaftung

      Seit fast zwanzig Jahren wird der Ehevertragsinhalt richterlich kontrolliert. Die Autorin nimmt das zum Anlass, diese Einschränkung der Privatautonomie zu überprüfen. Sie kommt dabei zu umfassenden, konkreten (Gesetzes-)Reformvorschlägen: Eine Wirksamkeitskontrolle des Ehevertrages sei nur selten gerechtfertigt, oftmals könne gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1 BGB angefochten werden. Statt der sog. „Kernbereichslehre“ dürfe allein der Ausgleich der entstandenen ehebedingten Nachteile Kontrollmaßstab sein. Überhaupt seien nachehelicher Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich nur – als Vertrauenshaftung – gerechtfertigt, wenn sie diese Nachteile ausglichen. Entsprechend umfasse der nacheheliche Unterhalt de lege ferenda nur noch den Betreuungsunterhalt und einen Kompensationsunterhalt. Die ehebedingten Nachteile folgten aus dem hypothetischen Erwerbseinkommen (in Anlehnung an § 37 Abs. 4 BetrVG). Die richterliche Ausübungskontrolle des Ehevertrages sei de lege ferenda durch ein Gestaltungsrecht für die Ehevertragsparteien entsprechend § 2078 Abs. 2 BGB (Erbvertrag) zu ersetzen. Die gewonnenen Ergebnisse könnten grundsätzlich auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden. Die Arbeit schließt mit einer tabellarischen Darstellung sämtlicher BGH-Urteile zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und der Anwendung der Reformvorschläge der Autorin auf diese Entscheidungen.

      Die Anfechtung des Ehevertrages als parteiliche Inhaltskontrolle
    • 2010

      Die wissenschaftliche Diskussion hat bisher die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund familiärer Bindungen vernachlässigt, obwohl die Familie in der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatte eine zentrale Rolle spielt. Laut dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung verzichten über die Hälfte der 20- bis 49-Jährigen in Partnerschaften auf Kinder aus Angst um ihre Arbeitsplätze. Katharina Dahm untersucht den bestehenden gesetzlichen Arbeitnehmerschutz bei Kündigungen und Familiendiskriminierungen, insbesondere durch die Auslegung des § 1 III KSchG, § 622 II BGB sowie §§ 1a, 9, 10 KSchG in Verbindung mit § 113 BetrVG a. E. In einer ersten Analyse zeigt sie die Benachteiligung aufgrund familiärer Bindungen auf und prüft deren Rechtfertigung. Dahm kommt zu dem Schluss, dass Familiendiskriminierungen sowohl im Kündigungsschutz als auch im Abfindungsrecht vorkommen, oft zugunsten ungerechtfertigter Altersprivilegien. Sie schlägt konkrete Gesetzesreformen vor, um diese Situation im Sinne der Familienförderung zu verbessern, untermauert durch Argumente und die Befragung von Preisträgern des Arbeitgeberwettbewerbs „Erfolgsfaktor Familie“. Ihr Werk vereint eine systematische Untersuchung des Kündigungsschutzes und Abfindungsrechts mit fundierten Reformüberlegungen.

      Familiendiskriminierungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses