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Hartmut Wächtler

    Bayerisches Versammlungsgesetz
    Widerspruch
    • Widerspruch

      Als Strafverteidiger in politischen Prozessen

      Wächtler berichtet spannend, fundiert und mit einer gepfefferten Prise Ironie von den ersten Verfahren während der 68er-Studentenproteste, von Prozessen gegen »Rädelsführer« wie Rolf Pohle, gegen Feministinnen wie Ingrid Strobl, Bürgerinitiativen (Wackersdorf), antiautoritäre Zeitschriften (das BLATT), gegen Kollegen, die Berufsverbote bekommen sollten, gegen Studenten, die sich mit der heftig braunen Vergangenheit ihrer Professoren beschäftigten, oder West- und Ostspione nach der Wiedervereinigung. Manche dieser Prozesse liefen bis zum Bundesverfassungsgericht. In fast allen Fällen waren es »Gesinnungen«, also nicht in erster Linie Taten, um die es ging, sondern um unbequeme oder radikale politische Haltungen, die dem konservativen Gesellschaftsbild von Polizei und/oder Gerichten zuwiderliefen.

      Widerspruch
    • Für alle öffentlichen Versammlungen im Freistaat gilt das Bayerische Versammlungsgesetz (BayVersG). Mit seinem Inkrafttreten zum 1.10.2008 hat das BayVersG das Versammlungsgesetz des Bundes (VersG) abgelöst. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2009 wurde das BayVersG grundlegend novelliert und ist in der novellierten Fassung zum 1.6.2010 in Kraft getreten. Der Kommentar ist speziell auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten. Neben den Regelungen des BayVersG greift er auch zahlreiche praxisrelevante Fragen auf, die nicht unmittelbar im BayVersG geregelt werden, die bei der Durchführung von Versammlungen aber eine wichtige Rolle spielen, z. B. das Aufstellen von Info-Ständen. Zahlreiche Beispiele aus der Versammlungspraxis veranschaulichen die Materie. Besondere Bedeutung räumen die Autoren den Rechtsfragen im Zusammenhang mit rechtsradikalen Versammlungen ein. Hier finden sich neben der ausführlichen Darstellung der obergerichtlichen Entscheidungen zahlreiche Hinweise für die Sachbearbeiter in den Ordnungsbehörden. Der Kommentar zeichnet sich durch seine klare und verständliche Sprache aus. So findet nicht nur der Jurist, sondern auch der juristische Laie Antworten auf Fragen rund um Versammlungen in Bayern.

      Bayerisches Versammlungsgesetz