Um geeignete Massnahmen zur Verringerung des Vorkommens von Zoonoseerregern bei Nutztieren und in Lebensmitteln festlegen und deren Wirksamkeit uberprufen zu koennen, ist die UEberwachung von Zoonoseerregern auf allen Stufen der Lebensmittelkette von grundlegender Bedeutung.
Saskia Dombrowski Reihenfolge der Bücher






- 2015
- 2013
Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern durchgeführtes Untersuchungsprogramm, das die amtliche Überwachung der Bundesländer ergänzt. Während die Überwachung über hauptsächlich verdachts- und risikoorientierte Untersuchungen die Einhaltung rechtlicher Vorschriften kontrolliert, ist das Monitoring ein System wiederholter repräsentativer Messungen und Bewertungen von Gehalten an bestimmten unerwünschten Stoffen in den auf dem deutschen Markt befindlichen Erzeugnissen. Dadurch können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher frühzeitig erkannt und durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Neben Lebensmitteln sind auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände Gegenstand des Monitorings. Das Monitoring von Lebensmitteln wird dabei zweigeteilt durchgefü Zum einen werden jährlich zahlreiche Lebensmittel eines definierten Warenkorbes untersucht, zum anderen werden dazu ergänzend aktuelle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen in Form von Projekten bearbeitet.
- 2013
Berichte zum wirtschaftlichen Verbraucherschutz ...
- 26 Seiten
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Nach § 3 Abs. 2 Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Zentrale Verbindungsstelle den für den Verbraucherschutz zuständigen obersten Landesbehörden jährlich umfassend und in anonymisierter Form über die im Zusammenhang mit dem VSchDG empfangenen und weitergeleiteten Ersuchen um Amtshilfe und Informationsaustausch. Nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz erstatten die Mitgliedstaaten der Kommission alle zwei Jahre Bericht über die Durchführung der Verordnung. Für Deutschland nimmt diese Aufgabe ebenfalls das BVL wahr. Die vorliegenden Berichte enthalten die relevanten Angaben für die Jahre 2011 und 2012.
- 2013
Der Bundesweite Überwachungsplan (BÜp) ist ein für ein Jahr festgelegter Plan über die zwischen den Bundesländern abgestimmte Durchführung von amtlichen Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften. Er kann Programme enthalten zu Produkt- und Betriebskontrollen oder eine Kombination aus beidem. Im Gegensatz zum Monitoring nach § 50 - 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist der BÜp ein risikoorientiertes Überwachungsprogramm. Das heißt, dass die Auswahl der zu untersuchenden Proben und der zu kontrollierenden Betriebe gezielt auf Basis einer Risikoanalyse erfolgt. Im Rahmen des BÜp können Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände untersucht werden. Die Untersuchungen von Erzeugnissen können dabei beispielsweise die folgenden Aspekte chemische Parameter, mikrobiologische Parameter, die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren oder die Überprüfung von Kennzeichnungselementen. Betriebskontrollen werden vorrangig durchgeführt zur Prüfung der Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben, der Rückverfolgbarkeit, der Zusammensetzung und der Kennzeichnung der Produkte.
- 2011
Der Bericht fasst die Ergebnisse des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) zusammen. Einmal jährlich wird mit dem BÜp die Durchführung amtlicher Kontrollen zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen, weinrechtlichen und tabakrechtlichen Vorschriften festgelegt. Um Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu kontrollieren, wird je 1.000 Einwohner eine bestimmte Zahl an Produktproben untersucht. Der gemeinsame Bericht von Bund und Ländern ist eine Veröffentlichung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
- 2011
Das Heft enthält die Berichte zur nationalen Berichterstattung an die Europäische Union (EU), zum nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP), zum Einfuhrrückstandskontrollplan (ERKP) und zur Futtermittelkontrolle: Mit dem NRKP werden Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände gesundheitlich unerwünschter Stoffe überprüft. Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten werden seit 2004 nach dem ERKP kontrolliert. Die Futtermittelkontrolle dient dem Schutz der Tiere und stellt die Unbedenklichkeit tierischer Lebensmittel für die menschliche Gesundheit sicher.