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Bookbot

Tristan Barczak

    16. Jänner 1985
    BKAG
    Kohärenz im Glücksspiel
    Hausarbeit im Staatsrecht
    Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen
    • 2025

      Zum WerkUmrahmt von drei systematischen Vorbemerkungen (Polizeirecht in Deutschland, Entwicklung und Strukturen des Landespolizeirechts, Einführung in die JI-RL) stellt der Kommentar das Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalens klar und übersichtlich dar. Für eine leichte Orientierung sorgt die stringente Strukturierung der Kommentierungen. Ausgehend von einem allgemeinen Überblick werden die Vorschriften vom Allgemeinen ausgehend hin zum Besonderen erörtert.Vorteile auf einen Blick präzise, auf den Punkt gebrachte Darstellungen mit dem nötigen Praxisbezug fundierter Einstieg mit dogmatischer Vertiefung der wichtigen Probleme Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Studierende und die Wissenschaft.

      Polizei- und Ordnungsrecht Nordrhein-Westfalen
    • 2023

      BKAG

      Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

      BKAG
    • 2021

      Kohärenz im Glücksspiel

      Das unionsrechtliche Kohärenzgebot als Schranken-Schranke der Glücks- und Wettspielregulierung in Österreich

      • 92 Seiten
      • 4 Lesestunden

      Gluck im Spiel, Pech im - Glucksspielrecht", so mochte man das bekannte Sprichwort abwandeln. Denn das Glucksspielrecht fallt unstimmig aus. Stimmigkeit ist aber nicht bloss eine Kategorie guter Gesetzgebung, sondern Massstab hoherrangigen Rechts. Es ist das Unionsrecht, das den Mitgliedstaaten den Massstab der Koharenz vorschreibt, und es sind die Mitgliedstaaten, die sich mit einer koharenten Gesetzgebung im Glucksspielrecht schwertun. Das Glucks- und Wettspielrecht in Osterreich verstosst, das zeigt die Monographie, gleich mehrfach gegen das unionsrechtliche Koharenzgebot.

      Kohärenz im Glücksspiel