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Bookbot

Matthias Friehe

    1. Jänner 1990
    Völkerrechtliche Haftung im Kulturgüterschutzrecht
    Dienstherrnfähigkeit der Kirchen
    Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht
    • Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht

      Grundprinzipien, Äußerungen von Hoheitsträgern, Rechtsschutz

      Zum WerkDas öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht ist ein neues, sich schnell entwickelndes Rechtsgebiet, das vor allem durch die zahlreichen neuen Kommunikationswege von Behörden über Social Media immer mehr an Bedeutung gewinnt. Warnhinweise von Lebensmittelbehörden, Auskünfte von Staatsanwaltschaften und andere staatliche Äußerungen können für die Betroffenen rufschädigende Folgen haben. Umgekehrt sehen sich auch staatliche Repräsentanten Angriffen auf ihren sozialen Achtungsanspruch ausgesetzt.Das neue Handbuch zum Öffentlich-Rechtlichen Äußerungsrecht behandelt diese Rechtsfragen wissenschaftlich fundiert und praxisnah aufbereitet. In der erstmaligen Gesamtdarstellung zu diesem Thema werden alle relevanten Aspekte behandelt.Aus dem InhaltTeil A. Äußerungen von Hoheitsträgern - Allgemeiner Teil Begriff des Hoheitsträgers und des öffentlich-rechtlichen Äußerungsrechts Grundprinzipien des Äußerungsrechts von Hoheitsträgern Originäre Informationstätigkeit und Informationsbefugnis Äußerungsbefugnisse aufgrund von Informationsansprüchen Teil B. Äußerungen von Hoheitsträgern - Besonderer Teil Äußerungen von politischen Hoheitsträgern und Behörden Öffentlich-rechtliche Autonomieträger Äußerungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Teil C. Fragen zum Rechtsschutz und zu den Rechtsfolgen Mögliche Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das öffentlich-rechtliche Äußerungsrecht Rechtsschutz gegen Hoheitsträger Exkurs: Rechtschutz von Hoheitsträgern gegen Äußerungen Vorteile auf einen Blick zahlreiche Praxisbeispiele und Praxistipps rechtsprechungsorientierte Lösungen für komplexe äußerungsrechtliche Fragen ZielgruppeFür Rechtsanwaltschaft, Behörden, Staatsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen und Wissenschaft.

      Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht
    • Dienstherrnfähigkeit der Kirchen

      Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten in kirchendienstrechtlichen Streitigkeiten nach dem kollisionsrechtlichen Ansatz.

      Die Untersuchung stellt einen zentralen Aspekt des Körperschaftsstatus der Religionsgesellschaften in den Vordergrund: ihre Fähigkeit, jenseits des staatlichen Arbeits- und Sozialrechts kirchenrechtlich geregelte Dienstverhältnisse für Geistliche und »Kirchenbeamte« zu begründen. Seit jeher wird darüber gestritten, ob und inwieweit Betroffene bezüglich solcher Dienstverhältnisse Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten erlangen können. Dazu entwickelt diese Arbeit einen neuen, in der Literatur bisher nur ansatzweise verfolgten Ansatz, indem sie eine Parallele zum internationalen Privatrecht zieht. Danach wird die Dienstherrnfähigkeit als Kollisionsnorm aufgefasst, welche die jeweilige kirchliche Rechtsordnung als fremdes Recht zur Anwendung beruft. Kirchliche Bestimmungen können danach das zwingende staatliche Recht bis zur Grenze des ordre public verdrängen. Staatliche Gerichte haben im Ergebnis einen Rechtsschutz zu leisten, dessen Rechtsfolgen stark eingeschränkt sind.

      Dienstherrnfähigkeit der Kirchen
    • Völkerrechtliche Haftung im Kulturgüterschutzrecht

      Zugleich ein Beitrag zur Raub- und Beutekunstproblematik

      Diese Arbeit untersucht verschiedene konkrete Situationen, in denen völkerrechtliche Bestimmungen zum Kulturgüterschutz verletzt sind. Verletzungen des Kulturgüterschutzes lösen völkerrechtliche Haftungsansprüche aus. Dies gilt insbesondere für die Raub- und Beutekunstproblematik aus dem Zweiten Weltkrieg. Hier folgt aus den Grundsätzen zur Staatenverantwortlichkeit, dass die Staaten untereinander zur Rückgabe verschleppter Kulturgüter verpflichtet sind. In Friedenszeiten lösen vor allem Verletzungen der UNESCO-Welterbekonvention Haftungsansprüche aus. Dies gilt beispielsweise für die Zerstörung der Bamiyan-Buddhas in Afghanistan, aber auch für den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden. In Einzelfällen kann auch illegaler Kunsthandel eine völkerrechtliche Haftung begründen.

      Völkerrechtliche Haftung im Kulturgüterschutzrecht