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Volker Dudek

    Rechtsformabhängige Ungleichbehandlungen beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG
    Lithographie-unabhängige MOS-Transistoren mit Kanallängen kleiner 100 nm
    • Der Gewerbebetrieb unterliegt der Gewerbesteuer, unabhängig von seiner Rechtsform. Eine Gleichbehandlung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften ist erforderlich, jedoch wird dies durch die Regelungen zum gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG nicht gewährleistet. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für den Verlustabzug führen zu erheblichen rechtsformabhängigen Ungleichbehandlungen. Diese Arbeit untersucht zunächst die Voraussetzungen der Unternehmens- und Unternehmeridentität sowie die Anwendung des § 8c KStG, wobei die spezifischen Bedeutungen der Voraussetzungen für die verschiedenen Rechtsformen analysiert werden. Anschließend werden die Auswirkungen des Verlustabzugs und des Verlustuntergangs betrachtet. Dabei werden die unterschiedlichen Besteuerungskonzepte für einkommensteuerpflichtige und körperschaftsteuerpflichtige Personen berücksichtigt, um die Unterschiede in der Gesamtsteuerbelastung zu erläutern. Zudem werden die rechtsformabhängigen Ungleichbehandlungen beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug herausgearbeitet, indem die Fälle aufgezeigt werden, in denen solche Ungleichbehandlungen auftreten. Abschließend werden Lösungsansätze präsentiert, um die unterschiedlichen Voraussetzungen zu harmonisieren oder die Ungleichbehandlungen zu mildern, ohne die bestehenden Regelungen vollständig abzulehnen.

      Rechtsformabhängige Ungleichbehandlungen beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug nach § 10a GewStG