Gratis Versand in ganz Österreich
Bookbot

David B. Adler

    US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess
    Die Anwendung und Durchsetzung US-amerikanischer Handelsbeschränkungen innerhalb der Europäischen Union
    • Die USA nutzen Handelsbeschränkungen zur Verfolgung ihrer politischen Ziele, wobei diese zunehmend extraterritoriale Wirkung beanspruchen. Dies bedeutet, dass auch Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen im Ausland und teilweise andere Unternehmen außerhalb der USA diesen Regelungen folgen müssen. Um sich gegen die extraterritoriale Anwendung von Rechtsakten Dritter zu schützen, hat die EU die Verordnung (EG) 2271/96 erlassen. Trotz dieser Maßnahme zeigen zahlreiche Sanktionsverfahren gegen EU-Unternehmen, dass die USA weiterhin ihre Handelsbeschränkungen innerhalb der EU durchsetzen. Die Arbeit analysiert die extraterritorialen US-Handelsbeschränkungen am Beispiel von Kuba und dem Iran und beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen diesen Regelungen und der EG-Verordnung 2271/96. Angesichts der jüngsten Veränderungen in der US-Politik gegenüber Kuba und dem Iran sowie der laufenden Verhandlungen über das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) ist es ein günstiger Zeitpunkt, um das Problem umfassend mit den USA zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.

      Die Anwendung und Durchsetzung US-amerikanischer Handelsbeschränkungen innerhalb der Europäischen Union
    • Dem Inhaber eines gewerblichen Schutzrechts, der dessen Rechtsverletzung vermutet, stehen nach deutschem Recht nur eingeschränkt hilfreiche Auskunfts- und Informationsansprüche zur Verfügung, um sich Gewissheit über etwaige Ansprüche zu verschaffen. In den USA dagegen kann sich die Partei eines Zivilverfahrens eines scheinbar schrankenlosen Informationsgewinnungssystems – der »discovery« – bedienen. Die Arbeit analysiert dieses System und zeigt auf, dass sich auch eine nicht in den USA prozessierende Partei mit Hilfe des Verfahrens nach 28 U. S. C. § 1782(a), das insbesondere nach der Entscheidung »Intel v. AMD« des U. S. Supreme Courts im Jahre 2004 verstärkt in den Fokus gerückt ist, der »discovery« zur Unterstützung eines ausländischen Verfahrens bedienen kann. Neben einer ausführlichen Darstellung der Anforderungen und des Umfangs dieses Verfahrens wird insbesondere auch untersucht, inwieweit die mit der »discovery« gewonnenen Informationen vom Schutzrechtsinhaber in das deutschen Verfahren eingeführt und dort verwertet werden können.

      US-discovery und deutscher Patentverletzungsprozess