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Bookbot

Christoph Dorsel

    Kölner Formularbuch Erbrecht
    Forum non conveniens
    • 2011

      Die 2. Auflage des Kölner Formularbuchs Erbrecht erscheint zur Umsetzung der EUErbRVO im August 2015. In 21 Kapiteln wird das gesamte Spektrum des Erbrechts aus zivilrechtlicher, steuerrechtlicher und internationaler Sicht behandelt. Die Themen reichen von der gewillkürten Erbfolge über Verfügungen von Todeswegen bis hin zu landwirtschaftlichem Erbrecht und Testamenten mit Auslandsbezug. Standardfälle und Sonderkonstellationen werden praxisorientiert und mit wissenschaftlichem Anspruch dargestellt. Formulierungsbeispiele und Bausteine in jedem Kapitel bieten präzise Lösungsmöglichkeiten und Gestaltungsalternativen. Die Neuauflage berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung, Literatur und Gesetzesänderungen, insbesondere die mit der EUErbVO und dem GNotKG verbundenen Änderungen. Die Inhalte umfassen unter anderem Vorüberlegungen zur gewillkürten Erbfolge, die Form der Verfügung von Todes wegen, die Verteilung des Nachlasses, Zuwendungen einzelner Nachlassgegenstände, sowie Regelungen zur Nachfolge in Gesellschaftsvermögen und landwirtschaftlichem Erbrecht. Weitere Themen sind Testamente und Erbverträge bei Auslandsberührung sowie relevante steuerrechtliche Aspekte. Die Fachpresse bewertet das Werk durchweg positiv und empfiehlt es als unverzichtbar für Notare und Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht und Notarrecht.

      Kölner Formularbuch Erbrecht
    • 1996

      In internationalen Rechtsstreitigkeiten hat der Kläger die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Gerichtsständen zu wählen, wobei er in der Regel das Forum auswählt, das für ihn hinsichtlich des Prozessausgangs am vorteilhaftesten ist. Diese Gerichtswahl konzentriert sich auf anwendbares Prozess- und Sachrecht, während die Interessen des Beklagten und der Allgemeinheit oft unberücksichtigt bleiben. Dies kann zu unerwünschten Folgen führen, insbesondere wenn der Ort des Sachverhalts, der Standort von Beweismitteln oder der Wohnsitz des Beklagten weit vom gewählten Gerichtsstand entfernt ist. Besonders in Produkthaftungsfällen neigen Kläger dazu, weniger geeignete Gerichtsorten zu wählen, die für sie rechtlich günstiger sind, was die Verfahren unnötig kompliziert. Staaten mit klägerfreundlichen Gerichten ziehen dadurch vermehrt Prozesse an, unabhängig von der tatsächlichen Eignung ihrer Gerichte. Um die Eignung der Gerichte zu gewährleisten, wäre es ratsam, die Gerichtsstandswahl des Klägers zu beschränken. In den USA wird hierzu die Lehre vom forum non conveniens angewendet, die es einem Gericht erlaubt, seine Zuständigkeit abzulehnen, wenn ein besser geeignetes Gericht für den Kläger verfügbar ist. Diese Lehre ist im deutschen Recht unbekannt. Die Arbeit untersucht die Übernahme der forum non conveniens-Lehre, analysiert deren Entwicklung und Funktion in den USA, insbesondere anhand wichtiger Entscheidungen, und bewertet deren A

      Forum non conveniens