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Matthias Alles

    Implementation aspects of advanced channel decoding
    Haftung des Konkursverwalters bei der Fortführung insolventer Unternehmen
    • 2016

      Haftung des Konkursverwalters bei der Fortführung insolventer Unternehmen

      Wege und Irrwege der Rechtsprechung des 20. Jahrhunderts

      Fuhrt ein Insolvenzverwalter ein Unternehmen vorubergehend fort, muss er beinahe zwangslaufig neue Verbindlichkeiten begrunden, fur die er nach Massgabe des 61 InsO personlich haftet. Ein gewisser Anreiz des Verwalters, Betriebe zur Vermeidung von Haftungsgefahren in der Tendenz fruher als erforderlich einzustellen, liegt daher nahe. Die Studie untersucht die wechselvolle Haftung des Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters und nimmt dabei auch wahrnehmungspsychologische Anreizeffekte in den Blick. Ausgangspunkt der Analyse bilden die Zwangsvergleichsburgen-Urteile, in denen das Reichsgericht mit einer ausgewogenen Haftungsrechtsprechung Sanierungen zu einer Zeit forderte, die in der Ruckschau als sanierungsfeindlich eingestuft wird.

      Haftung des Konkursverwalters bei der Fortführung insolventer Unternehmen