Strafrechtliche Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs im Spannungsfeld zwischen Politik und Verfassung
Eine Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AWG unter besonderer Berücksichtigung der historischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen des Staatsschutz-Strafrechts
Jeder Staat sieht es als sein Recht an, sich gegen innere und äußere Angriffe auch durch Strafrecht zu schützen. Der strafrechtliche Staatsschutz steht vor neuen Herausforderungen durch terroristische Netzwerke und wirtschaftliche Verflechtungen. In diesem Kontext gewinnt die strafrechtliche Exportkontrolle nach dem Außenwirtschaftsgesetz an Bedeutung. Der Gesetzgeber tendiert dazu, strafrechtliche Staatsschutz-Tatbestände weit zu fassen, was zu Konflikten mit Verfassungsprinzipien, den Freiheitsrechten der Bürger, dem Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit führt. Der Autor untersucht die Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AWG in der Fassung vom 27. Mai 2009. Nach einem Überblick über die historische Entwicklung des Staatsschutz-Strafrechts werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben für den strafrechtlichen Staatsschutz dargelegt. Es folgt eine Erörterung der Grundlagen und der Systematik des Außenwirtschaftsrechts sowie der Strafbarkeit nach § 34 Abs. 2 AWG. Abschließend wird begründet, warum der Autor § 34 Abs. 2 AWG für verfassungswidrig hält. Die Aufhebung dieses Paragraphen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts“ vom 6. Juni 2013 bestätigt seine Argumentation.