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Bookbot

Edmund Günther Primosch

    Kärntner Untersuchungsausschuss-Gesetz
    Geschäftsordnung des Kärntner Landtages
    Bilaterale völkerrechtliche Verträge zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Lichte statusrechtlicher Normen
    Auslandsentsenderecht, KSE-BVG
    Stabilitätspakt, Konsultationsmechanismus
    • Im Völkerrecht prägen statusrechtliche Normen die Ausgestaltung des Kooperationsrechts. Dies läßt sich anhand der bilateralen Kooperation zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. Die vorliegende Studie widmet sich daher einerseits der spezifischen Völkerrechtssubjektivität der beiden Staaten, andererseits wird das geltende völkerrechtliche Vertragsrecht überblickt. In einer Zusammenschau werden diese Rechtsbereiche miteinander konfrontiert.

      Bilaterale völkerrechtliche Verträge zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Lichte statusrechtlicher Normen
    • Der vorliegende Kommentar beinhaltet den aktuellen Text der Geschäftsordnung des Kärntner Landtages, versehen mit erläuternden Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen. Die Kommentierung beleuchtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen und den Zweck jeder Geschäftsordnungsbestimmung und enthält Hinweise auf die Handhabung in der Praxis. Insbesondere wird auf die mit der Verfassungs- und Demokratiereform 2017 weitreichenden Änderungen eingegangen, so hinsichtlich der Wahl der Landesregierung und des erweiterten Kontrollinstrumentariums des Landtages. Erläutert werden auch innovative Bestimmungen wie das Recht auf Akteneinsicht, die Europapolitische Stunde und das Schülerinnen- und Schülerparlament. Mit der Darstellung der Verfahrensbestimmungen in ihrem Zusammenhang will der Kommentar nicht zuletzt einen dogmatischen Beitrag zum Parlamentsrecht leisten und das Verständnis für die Parlamentskultur fördern. Das Buch stellt einen Arbeitsbehelf für die Praxis dar, insbesondere für Abgeordnete, die im Landtag vertretenen politischen Kräfte, das Landtagsamt, die Mitglieder der Landesregierung und das Amt der Landesregierung. Weiters kann es einer interessierten Öffentlichkeit Einblick in die Willensbildung des Kärntner Landtages geben.

      Geschäftsordnung des Kärntner Landtages
    • Neben dem Wortlaut des neuen Gesetzes über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages beinhaltet der vorliegende Kommentar praxisorientierte Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen sowie parlamentarische Materialien. Wesentliche Aspekte sind die Einrichtung, Organe und Arbeitsweise von Untersuchungsausschüssen, die Funktionen des Rechtsbeistandes, Maßnahmen der Beweisaufnahme, Befragung von Auskunftspersonen, Beiziehung von Vertrauenspersonen, Vorführung von Auskunftspersonen, Berichterstattung an den Landtag, Kostenersätze, gerichtliche Beugemittel und Strafsanktionen. Damit wird ein unentbehrlicher Arbeitsbehelf insbesondere für die Organe des Kärntner Landtages, Abgeordnete, öffentliche Dienststellen, Gerichte sowie Rechtsanwälte geboten.

      Kärntner Untersuchungsausschuss-Gesetz