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Katrin Sonja Neidenbach

    Zustiftung aus rechtsgeschäftlicher Sicht
    • Zustiftungen sind entscheidend, da sie die Basis des Stiftungswirkens erweitern und Vermögensverluste in Niedrigzinsphasen ausgleichen. Das Rechtsgeschäft der Zustiftung wird als eigenständiges Institut des Zivilrechts erkennbar und löst sich vom Steuerrecht. Eine Zustiftung ist nur dann eine Schenkung, wenn sie ausschließlich Liberalitätszwecke verfolgt, wobei der Hauptanwendungsfall die Zustiftung an gemeinnützige Stiftungen ist. Verfolgt das Rechtsgeschäft jedoch Austauschzwecke, kann es die Rechtsnatur eines Kauf- oder Tauschvertrages annehmen. Viele als „Zustiftung“ bezeichnete Vermögenszuwendungen bedürfen einer Überprüfung ihrer Rechtsnatur. Normierungen zum Stiftungsgeschäft und zur Stiftungssatzung setzen Gestaltungsgrenzen für die Zustiftung. Aufgaben, die dem Stifter im Gründungsstadium vorbehalten sind, stehen einem Zustifter nach Anerkennung der Stiftung nicht zu. Die Stiftungssatzung muss eine Rechtsgrundlage für die Annahme von Zustiftungen enthalten. Eine klare Abgrenzung der Zustiftung von anderen Zuwendungsformen ist notwendig, insbesondere von der Errichtung nichtrechtsfähiger Stiftungen. Diskussionsfelder des Stiftungsrechts und die laufende Stiftungszivilrechtsreform werden im Kontext der Zustiftung analysiert. Unterschiedliche Inhalte, die den Begriff mehrdeutig machen, ergeben sich aus Diskussionen über den „funktionalen Stiftungsbegriff“, den Begriff „Fonds“ und „Zuwendungen in Teilzwecke“. Eine begriff

      Zustiftung aus rechtsgeschäftlicher Sicht