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Miriam Sophie Boehm

    Ansprüche mittelbar geschädigter Personen im französischen Deliktsrecht
    • 2018

      Bei schädigenden Ereignissen steht zunächst der unmittelbar Betroffene im Fokus. Doch oft rücken auch die Ansprüche mittelbar geschädigter Personen in den Vordergrund, insbesondere bei tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen des direkt Geschädigten. Auch vermögensschädigende Handlungen können die mittelbare Betroffenheit von juristischen und natürlichen Personen auslösen. Die unterschiedlichen Regelungen im deutschen und französischen Deliktsrecht machen eine Betrachtung dieser beiden Rechtsordnungen besonders interessant. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Rechtslage in Frankreich und einer vergleichenden Analyse zum deutschen Recht, unter Berücksichtigung historischer Hintergründe. Zudem werden die europäischen Regelwerke des DCFR und der PETL hinsichtlich der Ansprüche mittelbar geschädigter Personen untersucht. Eine zentrale Frage ist, ob die deliktische Haftungsnorm aus dem Jahr 1804 im Code civil noch den Anforderungen einer modernen Gesellschaft gerecht wird. Zudem wird beleuchtet, wie die französische Rechtsprechung die weit gefasste Generalklausel des Art. 1382 Code civil einschränkt, um eine Ausweitung der Haftung zu verhindern. Im Vergleich zum deutschen Recht wird untersucht, ob die jüngeren Vorschriften des deutschen Deliktsrechts diesen Herausforderungen besser gerecht werden.

      Ansprüche mittelbar geschädigter Personen im französischen Deliktsrecht