Im Zentrum des essentials steht die Kurzdarstellung des praxisrelevanten kollektiven Arbeitsrechtes. Maria Dimartino bietet eine Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe, eine Übersicht des Betriebsverfassungsrechtes, der Beteiligungsrechte von Arbeitnehmergremien, der Grundlagen des Tarifrechts, des Streikrechts sowie der Arbeitsgerichtsverfahren. Die Autorin sensibilisiert zudem für die Themen Beschäftigtendatenschutz und Arbeitnehmergremien im Unternehmen. Das essential ist speziell auf die Bedürfnisse von Praktikern zugeschnitten. Zudem finden Sie wichtige Hinweise, Praxistipps und Übersichten.
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Datenschutz kompakt aufbereitet – ideal für die Aushändigung an Lehrer bzw. Schulmitarbeiter Ab 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz. Ziel ist, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler. Diese haben dann mehr Rechte, die sie selbst oder ihre Eltern einfordern können. Egal, ob bei der Speicherung von Noten, der Nutzung von Messenger-Diensten oder der Arbeit im digitalen Klassenzimmer: Kollegium und Mitarbeiter einer Schule müssen die neue Rechtslage kennen, um keine Datenschutzverstöße zu begehen. Personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sind laut Gesetzgeber dabei besonders schützenswert. Mit dem Aushändigen der Merkblätter zum Datenschutz an Schulen, erfüllen die Schulleitungen ihre Informationspflicht und sorgen dafür, dass alle Lehrkräfte und Schulmitarbeiter auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und die notwendige Handlungssicherheit gewinnen.
Datenschutz und IT-Sicherheit kompakt aufbereitet – ideal für die Aushändigung an Mitarbeiter Das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG (2018)) bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben nun als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Mit der Neuregelung wird außerdem der Personenkreis, der Zugang zu solchen Daten hat und damit zu verpflichten ist, noch größer. Nur wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anweisen, sich datenschutzkonform zu verhalten, kommen sie ihren Pflichten aus den Anforderungen zur Sicherheit in der Verarbeitung laut Art. 32 DSGVO nach und schützen sich vor Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR bzw. bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) (Art. 83 Abs. 4 a) DSGVO). Mit dem neuen „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit“ sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor: Denn sämtliche Verpflichtungen, die Arbeitnehmer im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten müssen, sind kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden. Damit werden die Mitarbeiter aktiv in die Pflicht genommen und sensibilisiert.