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Jan Brenz

    Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen
    Polizeirecht Baden-Württemberg
    • 2024

      Polizeirecht Baden-Württemberg

      • 950 Seiten
      • 34 Lesestunden

      Zum WerkUmrahmt von drei systematischen Vorbemerkungen (Polizeirecht in Deutschland, Entwicklung und Strukturen des Landespolizeirechts, Einführung in die JI-RL) stellt der Kommentar das Polizeirecht Baden-Württembergs klar und übersichtlich dar. Für eine leichte Orientierung sorgt die stringente Strukturierung der Kommentierungen. Ausgehend von einem allgemeinen Überblick werden die Vorschriften vom Allgemeinen ausgehend hin zum Besonderen erörtert.Vorteile auf einen Blick präzise, auf den Punkt gebrachte Darstellungen mit dem nötigen Praxisbezug fundierter Einstieg mit dogmatischer Vertiefung der wichtigen Probleme Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (Polizei-)Behörden und Ministerien, Studierende und die Wissenschaft.

      Polizeirecht Baden-Württemberg
    • 2018

      Es fällt auf, dass sich im Polizeirecht viele unbestimmte Rechtsbegriffe und »Regeln« finden, obwohl es zu grundrechtseingreifenden Maßnahmen ermächtigt, die durch das Gesetz an sich hinreichend vorgezeichnet sein müssen. Der Autor vertritt die These, dass sich der Inhalt mancher Facetten des unbestimmten Rechtsbegriffs der Gefahr allein aus ihrem normativen Kontext erschließen lässt. Im Übrigen nimmt er an, dass die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme und die Ausfüllung aller damit verbundenen Wertungsspielräume durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geprägt sind. Der Autor zeigt, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur die Ermessensausübung durch die Polizei determiniert, sondern dass die rechtlichen Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen insgesamt auf einem durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmten System von Abwägungsentscheidungen beruhen.

      Das Polizeirecht als ein durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bestimmtes System von Abwägungsentscheidungen