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Alexander Wiederkehr

    Arbeitszeiterfassung in Spitälern und Kliniken
    • Die Spitäler der Schweiz sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer ca. 157’000 Angestellten lückenlos zu erfassen. Derzeit gibt es Bestrebungen, die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes aufzuweichen oder aufzuheben. Die Normen, insbesondere zu Arbeits- und Ruhezeiten im medizinischen Bereich, sind kompliziert und unübersichtlich. Eine Vereinfachung ist notwendig, wird aber oft nur im Kontext des Mitarbeiterschutzes diskutiert, während der Patientenschutz vernachlässigt wird. Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes setzen Grenzen für die Belastung der behandelnden Personen. Eine Lockerung dieser Vorschriften könnte, wie internationale Studien zeigen, zu einer Zunahme von Kunstfehlern führen. Diese Arbeit analysiert die aktuellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Angestellte der Schweizer Spitäler, systematisiert und interpretiert sie und zeigt Lösungsansätze zur Vereinfachung auf. Eine durchgeführte Feldstudie belegt, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Notwendigkeit gesetzlicher Normen anerkennen. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine Vereinfachung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, um den Schutz von Arbeitnehmern und Patienten zu gewährleisten und den Spitälern zu helfen, im Spannungsfeld von Kostenreduktion und Effizienzsteigerung zu bestehen. Checklisten sollen die geltenden Regelungen klar darstellen und den Spitälern bei der Einstufung der Ärzte in höheren leitenden Tätigkeiten unterstü

      Arbeitszeiterfassung in Spitälern und Kliniken