Die Festschrift für den Mediävisten Christian Lackner versammelt 24 Beiträge, deren Themen sich an den hilfswissenschaftlichen, quellenkundlichen und verfassungsgeschichtlichen Forschungsschwerpunkten des Jubilars orientieren. Christian Lackner zum 60. Geburtstag Die aus Anlass des 60. Geburtstags von Christian Lackner, Professor für Historische Hilfswissenschaften mit Schwerpunkt Mittelalter an der Universität Wien, publizierte Festschrift versammelt insgesamt 24 Beiträge von Kollegen, Freunden und Schülern aus Österreich, Deutschland, Italien, Slowenien, Tschechien, Slowakei und der Schweiz. Die behandelten Themen orientieren sich an den Forschungsschwerpunkten des Jubilars, wobei hilfswissenschaftliche, quellenkundliche und verfassungsgeschichtliche Fragestellungen dominieren. Neben landeskundlichen Studien zur Geschichte der Länder Österreich, Tirol, Kärnten und Krain enthält der Band unter anderem Beiträge zur Universitätsgeschichte, zu den Markgrafen und Herzogen von Österreich und ihrem Umfeld sowie zum Urkundenwesen und zur Geschichte landesfürstlicher und kaiserlicher Kanzleien.
Claudia Feller Bücher


Seit den 1960er Jahren gibt es Bestrebungen, Schutzrechte für traditionelle kulturelle Ausdrucksformen einzuführen. Diese Arbeit untersucht, ob ein solches Schutzrechtsregime gerechtfertigt ist. Da traditionelle kulturelle Ausdrucksformen den urheberrechtlichen Werkkategorien zugeordnet werden können, würde es sich um ein mit dem Urheberrecht verwandtes Schutzrechtsregime handeln, das auch für bereits vorhandene Ausdrucksformen gelten müsste, also mit unechter Rückwirkung. Die Rolle der Rückwirkung im Urheberrecht wird beleuchtet, insbesondere wie rückwirkende Gesetze von den Rechtfertigungsmodellen für Urheberrechtsschutz getragen werden und welche Probleme sich aus der Einführung oder Verlängerung von Urheberrechtsschutz für bestehende Werke ergeben. Anhand von Beispielen aus verschiedenen Rechtsordnungen, vor allem England, den USA und Deutschland, wird dargelegt, dass unechte Rückwirkung im Urheberrecht grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, jedoch nicht für Gesetze, die die Schutzdauer auf einen sehr langen oder unbegrenzten Zeitraum ausdehnen, da sie das Gleichgewicht zwischen Urheberrecht und Gemeinfreiheit gefährden. Außerhalb des Urheberrechts können Überlegungen einen eingeschränkten Schutz für kulturelle Ausdrucksformen rechtfertigen, die für die jeweilige Gemeinschaft spirituell bedeutend sind. Schutzrechtsregime für solche Ausdrucksformen sollten zunächst national eingeführt werden, bevor bilaterale und multilate