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Johannes Gallon

    Epidemiegesetz
    Infektionsschutzgesetz
    • Infektionsschutzgesetz

      • 907 Seiten
      • 32 Lesestunden

      Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) von großer Bedeutung. Bevölkerung und Wirtschaft sahen sich beispiellosen behördlichen Maßnahmen gegenüber, die auf den Bestimmungen des IfSG basierten, welche mehrfach geändert wurden. Um den Bedarf an fundierten Erläuterungen der Vorschriften zu decken, wurde dieser Kommentar 2020 neu konzipiert. Im bewährten Stil der „gelben Kommentare“ werden die Vorschriften des IfSG präzise und praxisgerecht erläutert. Die 3. Auflage berücksichtigt die grundlegenden Änderungen des IfSG, die im November und Dezember 2021 sowie im März 2022 vorgenommen wurden. Sie behandelt alle Neuerungen, einschließlich der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (§ 20a), der „Hotspot“-Regelung (§ 28a Abs. 8) und der Regelungen zu COVID-19-Zertifikaten (§ 22a, § 75a), und ist somit auf dem neuesten Stand der Pandemiegesetzgebung. Die Zielgruppe umfasst Anwälte, Justitiariate, Unternehmen, Gesundheits- und Gewerbeämter, Krankenhäuser, Forschungseinrichtungen, Behörden, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebsärzte, Sicherheitsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalräte.

      Infektionsschutzgesetz
    • Epidemiegesetz

      Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Rechtsgrundlagen der Epidemiebekämpfung

      Der Entwurf für ein Epidemiegesetz schlägt neue Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung zukünftiger Epidemien vor. Die zu Beginn der Corona-Pandemie im IfSG enthaltenen Normen zielten überwiegend auf die Bekämpfung lokaler Infektionsgeschehen und ermächtigten zu zielgerichteten Maßnahmen zur Verhinderung von Epidemien. Die Epidemie zeigte die Notwendigkeit weitgehender Maßnahmen zum Schutz von Leben und Gesundheit. Der Entwurf für ein Epidemiegesetz bündelt die praktischen Erfahrungen mit der Bekämpfung der Corona-Epidemie sowie die rechtswissenschaftliche Kritik und überführt sie mit ausführlicher Begründung in einen praktischen Vorschlag für differenzierte Rechtsgrundlagen.

      Epidemiegesetz