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Ronny Studier

    Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) 2021
    Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG 2025
    Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    Gerichtskostengesetz (GKG)
    • Gerichtskostengesetz (GKG)

      DE

      • 168 Seiten
      • 6 Lesestunden

      Das Gerichtskostengesetz (GKG) regelt die Kosten, die im Rahmen von Gerichtsverfahren in Deutschland anfallen. Es bietet eine umfassende Übersicht über die Gebührenstruktur und die Berechnungsgrundlagen für verschiedene Verfahrensarten. Zudem behandelt es die Regelungen zur Kostenerstattung und die besonderen Vorschriften für unterschiedliche Gerichtszweige. Das GKG ist ein zentrales Element des deutschen Rechtssystems und dient der Transparenz und Vorhersehbarkeit von Gerichtskosten für Bürger und Rechtsanwälte.

      Gerichtskostengesetz (GKG)
    • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

      Kinder- und Jugendhilfe. DE

      • 152 Seiten
      • 6 Lesestunden

      Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) widmet sich der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Sicherstellung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, der Unterstützung von Eltern und der Gewährleistung von Teilhabe und Chancengleichheit. Zudem werden die Aufgaben der Jugendämter und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen thematisiert, um eine umfassende und bedarfsgerechte Hilfe zu gewährleisten.

      Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    • Das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) regelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens in Bayern. Die bereinigte Fassung, veröffentlicht in der Bayerischen Rechtssammlung, wurde zuletzt durch das Gesetz vom 25. März 2020 geändert. Der erste Teil behandelt den Anwendungsbereich, die örtliche Zuständigkeit, die elektronische Kommunikation, Amtshilfe und die europäische Verwaltungszusammenarbeit. Der zweite Teil umfasst allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren, einschließlich Verfahrensgrundsätze, Fristen, Termine und amtliche Beglaubigung. Im dritten Teil wird der Verwaltungsakt behandelt, insbesondere dessen Zustandekommen, Bestandskraft sowie den Einfluss auf Verjährung und Erlöschen. Der vierte Teil befasst sich mit öffentlich-rechtlichen Verträgen. Der fünfte Teil beschreibt besondere Verfahrensarten, darunter das förmliche Verwaltungsverfahren, Verfahren über eine einheitliche Stelle, Planfeststellungsverfahren und Verwaltungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Der sechste Teil widmet sich dem Rechtsbehelfsverfahren, während der siebte Teil ehrenamtliche Tätigkeiten und Ausschüsse behandelt. Abschließend enthält der achte Teil die Schlussvorschriften.

      Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) 2021