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Tobias Krogner Kornalik

    Die Rechtskraft des Urteils im kanonischen Prozeß
    • Die vorliegende Dissertation behandelt thematisch die Rechtskraft des Urteils im kanonistischen Prozeß. Sie beginnt mit einem historischen Überblick, der auch den Beitrag der Kanonistik zur europäischen Rechtsentwicklung paradigmatisch aufzeigen soll. Es folgt ein Blick auf die Rechtskraftlehre im heutigen europäischen Zivilprozeßrecht. Im Hauptteil wird das Rechtskraftkonzept des geltenden kanonistischen Rechts erörtert. Zunächst wird seine teleologische Begründung erforscht, insbesondere die ratio des ca. 1643 CIC, aufgrund dessen Urteile in Ehenichtigkeitsverfahren niemals in Rechtskraft erwachsen. Die folgenden Kapitel befassen sich mit der Rechtskräftigkeit von Entscheidungen und mit der formellen und materiellen Rechtskraft im kanonistischen Recht. Dabei wird für das Problem der äquivalenten Urteilskonformität auch mit Hilfe zivilprozessualer Streitgegenstandstheorien eine Lösung vorgeschlagen und auf typische Fallgruppen aus der forensischen Praxis angewandt. Abschließend wird die Bedeutung des restutio in integrum und der nova causae propositio als Mittel der Rechtskraftdurchbrechung für das kanonistische Rechtskraftkonzept besprochen.

      Die Rechtskraft des Urteils im kanonischen Prozeß