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Michael Hennig

    Die lex Falcidia und das Erbrecht des BGB
    Handbuch für Pilzfreunde I
    Handbuch für Pilzfreunde V.
    • Mit dem Inkrafttreten des BGB am 01. Januar 1900 verschwand die falcidische Quart, ein aus dem antiken römischen Recht stammendes Institut, das Erben vor einer Überlastung des Nachlasses durch Vermächtnisse schützte. Die Schöpfer der Erbrechtsordnung im fünften Buch des BGB hielten den Verzicht auf dieses Rechtsinstitut für „wünschenswerth und nicht bedenklich“. Diese Entscheidung, die lex alcidia, die über fast zwei Jahrtausende bedeutend war, wurde nicht mehr hinterfragt. Die vorliegende Arbeit versucht, die Gründe für die Abschaffung der lex Falcidia zu beleuchten. Es wird deutlich, dass die Argumente für die Abschaffung, insbesondere im Kontext der Forschung zum römischen Erbrecht, fragwürdig sind, da der materielle Aspekt der Erbenstellung nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zudem wird die Problematik angesprochen, dass die Rechtsstellung des Erben, dessen Erbportion durch Vermächtnisse aufgezehrt wird, im Rahmen der BGB-Vorschriften unzureichend geregelt ist. Vor diesem Hintergrund bleibt die Frage „Brauchen wir die lex Falcidia?“ nach wie vor relevant.

      Die lex Falcidia und das Erbrecht des BGB