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Frank Zschieschack

    Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub (Paragraphen 239a, 239b StGB) im Zwei-Personen-Verhältnis
    WEG-Recht 2021
    • WEG-Recht 2021

      Das neue Wohnungseigentumsrecht

      • 561 Seiten
      • 20 Lesestunden

      Zum WerkElektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEModG) soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten. und stellt große Teile des WEG auf den Kopf.Hierzu gibt das Werk einen konzisen, topaktuellen Überblick zu den ab diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen im Wohnungseigentumsrecht und bietet Hinweise und Handreichungen für die Umsetzung der neuen Bestimmungen in die tägliche Praxis.Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff.Vorteile auf einen Blick systematische Einführung zum neuen Recht aus erster Hand übersichtlich aufbereitet und topaktuell ZielgruppeFür Rechtsanwälte (insbes. Fachanwälte für Miet- und WEG-Recht), Notare und Richter, aber auch WEG-Verwalter und Steuerberater.

      WEG-Recht 2021
    • Durch die Erweiterung der §§ 239a, 239b StGB auf sogenannte Zwei-Personen-Verhältnisse (lediglich Täter und Geisel) stellt sich das Problem, dass deren Wortlaut nun auch zahlreiche Fälle von Verbrechen umfasst, für die bereits ein ausdifferenziertes Normsystem existiert. Diese Arbeit untersucht im Rahmen einer teleologischen Interpretation die Struktur der §§ 239a, 239b StGB und deren Verhältnis zu anderen Delikten. Dabei wird eine einheitliche Interpretation dieser Normen für deren gesamten Anwendungsbereich aufgezeigt. Die vorhandenen Eingrenzungsvorschläge insbesondere die Entscheidung des Großen Senates werden hierzu systematisch dargestellt und aufbereitet. Die Untersuchung ergibt, dass eine tragfähige Problemlösung in dem Verhältnis der verschiedenen durch die Deliktsbegehung betroffenen Rechtsgüter liegt.

      Geiselnahme und erpresserischer Menschenraub (Paragraphen 239a, 239b StGB) im Zwei-Personen-Verhältnis