WELUSA - Eine Pizzeria in Offenbach „Noch nie gehört!“ oder „Klar, da war ich schon mal - klasse Essen!“. Wie so oft gibt es auch hier nur diese zwei Möglichkeiten der bisherigen Berührungspunkte des Lesers mit „WELUSA“. Wofür stand das Konzept von „WELUSA“ und wo sollte die Reise ursprünglich hingehen? Wurden Fehler bei der Umsetzung gemacht? Wenn ja, welche waren das? Hätte man die Schließung evtl. noch verhindern können? Da unsere Stammkunden die Beendigung unseres Betriebes bedauert haben, muss unser Essen tatsächlich gut gewesen sein. Einen Pizzalieferdienst zu eröffnen kann doch nicht schwer sein. Da es in wirklich jeder Stadt an jeder Ecke Pizzerien gibt, sollte das doch (fast) jeder können. Nur wir, die MTT Food Solutions GmbH, sollte es nicht schaffen. Was ist bei der Umsetzung falsch gelaufen? Lesen Sie dieses Buch, wenn Sie in der Gastronomie Ihre berufliche Zukunft sehen, „WELUSA“ als Speiselieferant vermissen oder wenn Sie die Rezepte der von uns verkauften Speisen (Pizzateig, 3-Sorten-Käsemix, Nudelsoßen, Muffins) nachkochen möchten. Profitieren Sie von unseren erprobten Rezepten und den gemachten Umsetzungsfehlern.
Markus Weimar Reihenfolge der Bücher


- 2008
- 2001
Die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche unter Hinzuziehung von Praxisfällen
- 116 Seiten
- 5 Lesestunden
Inhaltsangabe:Einleitung: Feindliche Übernahmen bzw. der Versuch diese durchzuführen sind zur Zeit aktueller denn je. Durch geänderte Rahmenbedingungen wird auch diese Form der Übernahme als gangbarer Weg angesehen. Dabei werden die Möglichkeiten zur Abwehr eines feindlichen Übernahmeversuchs (nach Bekanntwerden) durch drei Grundpositionen bestimmt: Die Zielgesellschaft darf während eines laufenden Übernahmeversuches jede Maßnahme durchführen, sofern diese nicht dem Aktiengesetz, der Satzung der Zielgesellschaft oder dem Gesellschaftsinteresse entgegensteht. Die Verwaltungsorgane dürfen nur eine aktive Abwehrhaltung einnehmen, wenn diese durch einen zuvor erfolgten Hauptversammlungsbeschluß genehmigt wurde. Die Verwaltungsorgane dürfen generell keine Abwehrmaßnahmen ergreifen. Diese gegensätzlichen Standpunkte resultieren aus der Auffassung, dass das Management durch den Markt für Unternehmenskontrolle überwacht werden sollte. Die Befürworter von Unternehmensübernahmen, die gegen jegliche Einschränkungen des Management sind, lehnen auch gesetzliche Regelungen ab, da diese das freie Geschehen des Marktes negativ beeinflussen könnten. Raider zahlen nie den ?wahren?, fairen Wert für eine Aktie der Zielgesellschaft und dieses schadet den Aktionären, also gegen Übernahmen und gegen einen Markt für Unternehmenskontrollen, so positionieren sich die Gegner jeglicher Übernahmen. Die zwischenliegende Meinung der begrenzten Abwehrbefugnis wird getragen von dem Gedanken der ungleich verteilten Information zwischen Raider und Vorstand des Target auf der einen Seite und den Aktionären des Target auf der anderen Seite. Diese Abhandlung erhebt keinesfalls einen, wie auch immer gearteten, Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden die effizientesten und häufigsten Ausprägungen von Abwehrinstrumenten erörtert. Neben den im Text erwähnten Praxisbeispielen wird auf zwei Sachverhalte ausführlicher eingegangen (Continental, Mannesmann), um einen Praxisbezug herzustellen. Im Rahmen der Vorüberlegungen wird auf einige Punkte ausführlicher eingegangen, als die Themenstellung vermuten läßt, da diese die potentielle Bedrohung beschreiben und dies ein gezieltes Gegensteuern ermöglicht, auch wenn fast jedes Unternehmen ein potentieller Übernahmekandidat ist, da im Zuge von Umstrukturierungen, Durchführung via Aktientausch oder durch die Ausrichtung am Shareholder Value vieles möglich geworden ist. Die Abwehrstrategien versuchen in der Mehrzahl ?nur? die Übernahme zu [ ]