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Elfriede Solé

    Das Verfahren vor dem Kartellgericht
    • Das österreichische Kartellrecht hat durch das neue KartG 2005 eine grundlegende Neugestaltung erfahren, die insb im Bereich der Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechtes auch umfassend verfahrensrechtliche Aspekte, vor allem bei der Rechtsdurchsetzung, betrifft. Auch das Verfahren zur Anmeldung von Zusammenschlüssen wurde neu geregelt. Bereits davor hat das neue AußStrG 2003 eine umfassende Kodifizierung und Änderung des auch vom Kartellgericht anzuwendenden Verfahrensrechtes gebracht.

      Das Verfahren vor dem Kartellgericht