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Fadi al- Debʾi

    Überseekauf und Abladegeschäft
    • Der Außenhandel hat in Deutschland eine bedeutende Rolle, wobei Transaktionen überwiegend über See abgewickelt werden. Der Seetransport von Waren basiert hauptsächlich auf Kaufverträgen und fungiert als Hilfsgeschäft für den Überseekauf, der das wirtschaftliche Grundgeschäft darstellt. In den Überseekaufverträgen sind detaillierte Regelungen enthalten, die festlegen, welche Partei den Seefrachtvertrag abschließt, die Kosten und Risiken der Beförderung sowie des Ein- und Ausladens trägt und für die Transportversicherung verantwortlich ist. Zudem werden oft spezielle Zahlungsklauseln für die Kaufpreiszahlung vereinbart. Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und führen je nach anwendbarem Recht zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsordnung ist entscheidend, da Seebeförderungen in der Regel nicht zwischen deutschen Häfen stattfinden und Käufer sowie Verkäufer häufig in verschiedenen Staaten ansässig sind. Kollisionen zwischen nationalen und vereinheitlichten Rechtsordnungen sind nicht selten, und es stellt sich oft die Frage, ob dispositive Vorschriften durch verbandsrechtliche Regelungen oder Handelsklauseln abbedungen wurden. Der Autor thematisiert die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Überseekaufs und legt besonderen Wert auf die unterschiedlichen Gefahr- und Kostentragungsregelungen sowie die durch den Containertransport veränderten Bedingungen für die

      Überseekauf und Abladegeschäft