Die frühe Umweltpolitik war keine Bewegung, sondern eine technokratische Elitenpolitik der Bundesregierung, die seit Ende 1969 das Thema Umweltschutz besetzt hat. Diese Untersuchung verifiziert die Grundthese, dass durch erfolgreiche Lenkungsstrategien Umweltschutz zum Gegenstand öffentlicher Meinung und gesellschaftlichen Bewusstseins gemacht wurde. Eine Typologie der Umweltinformation wird aufgezeigt, wobei die Entwicklung des edukatorischen Aufklärungsstaates vor dem Hintergrund des Verfassungsgebots der Willensbildung „von unten nach oben“ an Brisanz gewinnt. Die Notwendigkeit amtlicher Öffentlichkeitsarbeit ist unbestritten. Dies wirft Fragen auf: Erlaubt das Demokratieprinzip eine staatliche Steuerung kollektiver Bewusstseinsinhalte, also die Lenkung der öffentlichen Meinung durch „Staatskommunikation“? Gibt es einen „demokratischen Goebbels“? Ist die im Grundgesetz formulierte Kommunikationsordnung so zu verstehen, dass der Prozess der öffentlichen Meinungsbildung frei von staatlicher Beeinflussung bleiben muss? Schafft der Staat durch geistige Betreuung engagierte Bürger oder passive Lethargiker? Darf der Staat nicht nur Rechtsgehorsam verlangen, sondern auch für eine bestimmte Umweltmoral werben? Diese Fragen werden in der Untersuchung behandelt.
Hans-Peter Vierhaus Bücher


Das Beweisrecht ist ein zentrales Thema im Verwaltungsprozessrecht mit großer praktischer Bedeutung in Bereichen wie Ausländer- und Asylrecht, Beamten- und Disziplinarrecht sowie im Bau-, Umwelt- und Technikrecht. Der neue Leitfaden bietet einen systematischen Gesamtüberblick und legt einen besonderen Schwerpunkt auf Beweisanträge, die für Anwälte von entscheidender Bedeutung sind. Diese Anträge informieren die Beteiligten über den Stand der gerichtlichen Meinungsbildung und halten Verfahrensrügen offen. Der Leitfaden behandelt alle relevanten Aspekte, von der Formulierung der Beweisanträge über deren Entscheidung durch das Gericht bis zu den Reaktionsmöglichkeiten auf abgelehnte Anträge. Da Beweisanträge sowohl für Rechtsanwälte als auch für Richter fehleranfällig sind, ist das vermittelte „Handwerkszeug“ besonders wichtig. Neben dem Beweisantragsrecht werden auch Beweisaufnahme, Beweiswürdigung, Beweislast und Beweismaß erläutert, wobei die verwaltungsprozessualen Besonderheiten hervorgehoben werden. Ein Anhang enthält Beispiele aus der Gerichtspraxis. Der Autor bringt langjährige Erfahrung in Verwaltungsprozessen mit und leitet das Fachinstitut für Verwaltungsrecht des Deutschen Anwaltsinstituts. Der Leitfaden richtet sich an Rechtsanwälte, Verwaltungsrichter, Behördenvertreter sowie Unternehmensjustitiare und Verbandsjuristen, die sich mit verwaltungsprozessualen Fragen beschäftigen.