Henning Ernst Müller untersucht den Schnittpunkt zwischen der allgemeinen strafrechtlichen Beteiligungslehre und dem neunten Abschnitt des StGB, der spezielle Normen zur Beteiligung enthält. Der Aufbau des Werkes folgt der Systematik der Beteiligungsformen, beginnend mit täterschaftlichen und anschließend teilnahmespezifischen Problembereichen der Aussagedelikte. Die Grundlage der Analyse bildet die historische Entwicklung und die teleologische Legitimation der Aussagetatbestände. Müller nimmt zu den umstrittenen tatbestandlichen Problemen des § 153 StGB Stellung und interpretiert falsches Zeugnis als personengebundenen Rechtsgutangriff, wodurch er die 'Eigenhändigkeit' als bedeutendes Merkmal der Täterschaft bei Aussagedelikten legitimiert. Ein zentrales Thema ist die strafrechtliche Haftung von Parteien im Zivilprozess, Angeklagten im Strafprozess sowie Prozessvertretern und Strafverteidigern als Gehilfen oder Anstifter zu Aussagedelikten. Die von der Praxis entwickelte, aber von der Wissenschaft oft kritisierte Rechtsfigur der 'Beihilfe zum Aussagedelikt durch Unterlassen' erweitert die Haftung des Zeugen für die Wahrheit seiner Aussage auf die Prozessbeteiligten, die ihn als Beweismittel benannt haben. Müller diskutiert ausführlich die Fragen, die sich aus der Akzessorietät der Teilnahme und den besonderen Beteiligungsnormen für die Aussagetatbestände ergeben.
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