Partielle Disponibilität der Würde des Menschen
- 269 Seiten
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Die Verbindung von Würde und Disponibilität wird im juristischen Schrifttum bisher eher zurückhaltend behandelt. Gemäß Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen „unantastbar“, was oft als „unverfügbar“ interpretiert wird. Der Autor analysiert bekannte Praxisfälle, in denen Menschen die Befugnis abgesprochen wurde, über ihre eigene Würde zu verfügen, wie bei Peep-Shows, Zwergenweitwurf, Laserdrome, Paintball, der Körperweltenausstellung oder „Big Brother“. In diesen Fällen wurde über eine Würdeverletzung diskutiert, obwohl die Betroffenen sich nicht verletzt fühlten. Der Autor argumentiert, dass Art. 1 Abs. 1 GG durch inflationären argumentativen (Miss-)Gebrauch für partikulare Interessen der Gefahr der Banalisierung und Trivialisierung ausgesetzt ist, was die bestehenden Probleme der Bestimmung des Schutzbereichs der Würde verstärkt. Durch eine differenzierte Betrachtung der Achtung und des Schutzes der Würde sowie der unterschiedlichen Bewertung von Disponibilität in beiden Perspektiven entwickelt der Verfasser Kriterien zur Abgrenzung echter Würdeverletzungen von argumentativem Missbrauch. Diese These der Biperspektivität wird durch eine klassische Grundrechtsauslegung überprüft, während der Autor auch Grenzen der Disposition über die eigene Würde außerhalb des Grundgesetzes aufzeigt.
