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Jens-Uwe Paul

    Haftung für unrichtige Angebotsunterlagen gemäß § 12 WpÜG
    Mit schwarzem Blut und Spitzendruck
    • 2013

      Mit schwarzem Blut und Spitzendruck

      Volldampf bis zum letzten Tag

      Die Publikation berichtet von den letzten Jahren des Dampflokeinsatzes rund um Leipzig aus der Sicht eines Lokführers. Authentische Fotoaufnahmen machen die visuelle Zeitreise perfekt.

      Mit schwarzem Blut und Spitzendruck
    • 2004

      Der deutsche Gesetzgeber hat im Jahre 2001, nachdem die Verabschiedung einer europäischen Übernahmerichtlinie im selben Jahr zunächst gescheitert war, das WpÜG beschlossen, um den erkannten Regelungsbedarf im Bereich der Unternehmensübernahmen zu befriedigen. In § 12 WpÜG findet sich eine Regelung, die sich mit der Haftung für unrichtige Angebotsunterlagen befasst. Der Autor erläutert mit dieser Arbeit sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen dieser Vorschrift. Er geht dabei insbesondere auf die Parallelen zu den §§ 44, 45 BörsG ein.

      Haftung für unrichtige Angebotsunterlagen gemäß § 12 WpÜG